Topographia Austriacarum: Edelmans Sitz
Dieser Hoff ist vorzeiten / mit allen seinen An- vnnd Zugehörungen / alß Vnterthanen / Meyerhoff / vnd Zehenden / fürnemblich aber dem vhralten Brawhauß / gleichfalls zu obbemeldter Herrschafft Rappoltstein / gewesen / vnd von demselbigen damahligen Inhabern / Weyland Herren Achatzen von Landaw / Freyherrn zum Hauß vnd Rappoltstein / Inhalt Kauff-Brieffs / datirt 24. Septemb. ann. 1598. dem Herrn Sigmund Pettschacher zum Steinbach / verkaufft vnd übergeben worden: Es hat aber hernacher weyland Hanß Leuthner Burger vnd Handelsman zu Wien / noch vngefehrlich vmb das 1605. Jahr / wegen einer gewissen Schuldforderung / auff solche Gülten / die Gerichtliche Execution geführt / auch hierdurch diesen Hoff mit seinen Zugehörungen / eygenthumblich an sich gebracht / dieweiln aber dieselbe neben andern Reichenawischen Gülten / in der Landawischen Einlag / verblieben seynd / alß hat endlich obwolgedachter Herr Hartman von Landaw Freyherr / Inhalt seines außgefertigten Freybrieffs / dat. 16. Januarii ann. 1613. dem Leuthner / vmb ein gewisses stück Gelt / die gantze Freyherr überlassen / vnd Ihme dieselben Gülten / bey gemeiner löblichen Landschafft / ohne allen fernern Vorbehalt / außgesendet. Nach deß Leuthners Todt haben seine Erben / diesen Hoff mit sieben Vnterthanen vnnd andern Angehörungen / noch den 13. Junij anno 1635. Herrn Hanß Veit Oeder / Keyserlichen Oberauffschlägern daselbst / verkaufft / welcher hernacher / den 17. Julij anno 1650. denselben seinem Schwagern / Herrn Ernst von Pettschachen / der Röm. Keyserl. Mayest. Rittmeistern / vnd dieser ferner den 20. Novembr. anno 1652. dem Herrn Ferdinand Rudolphen Leysern / Freyherrn / zu seiner Herrschafft Reichenaw / Käufflich übergeben / von dem nun alles / durch obbemeldten Kauff / an den jetzigen Herrn Inhaber / Herrn Joachim / Freyherrn von Windhaag / eygenthumblich kommen ist.