VOn Gottes Gnaden / Augustus / Postulirter Administrator des Primat- und Ertz-Stiffts-Magdeburg / Hertzog zu Sachsen / Jülich / Cleve und Berg [...] Bey Uns ist glaubwürdiger Bericht eingelauffen [...]
BEy Uns ist glaubwürdiger Bericht eingelauffen / daß eine Zeithero durch Schlesien und die angräntzende Lande unterschiedliche Mord-Brenner[1] sollen passiret, auch in dem Städtlein Rauden / zwey von solcher angegebenen grossen Gesellschafft inhafftirt seyn / welche folgende Personen nahmhafft gemacht / und beschrieben:
1. Gregorn den Vornehmsten / einen langen greulichen lahmen Kerl / weislichter Haare / mit einem langen Barte / oben wie ein Polnischer Knebel / in einer weissen zurissenen ober- und schwartzen Unter-Plande auch weissen Strümpfen.
2. Jacob Wursten / eine lange dicke Person mit krummen Füssen und Händen[2] in schwartzen Haaren / einen grossen Polnischen Knebel-Bart / ohne Unter-Kleid / in einem langem grawen Tuch-Rocke.
3. Waillert oder Valtin / einen langen Kerl / so nur ein Auge und kurtze schwartze krause Haar ohne Bart hat / in einen schwartz grauen Rock mit Meßingen Knöpffen und rothen Aufschlägen.
4.Miogaylsskii, einen langen Kerl mit schwartzen glatten Haaren / in einem schwartzen Polnischen Ober-Rocke und Deutschen grauen Unter-Rocke.
5. Einen blinden nicht gar zu lahmen und etwas alten Kerl mit einem schwartzen Ober-Barte / aus Reussen gebürtig / den sie unter sich Spiritus nennen / und einen Zippel-Peltz tragen soll / wann er auf den Jahrmärckten were / zöhe er sich nackend aus / und gienge mit Teufels-Künsten umb / unterrichtete die Bettel-Jungen in der Mord Brennerey / Aller massen der eine gefangenen zu Rauden / so dessen Junge gewesen / ausgesaget / hätte ein Weib und zwey Knaben / Sebastian und Jacob genant / bey sich / die ihn führten.
[2] Dieweil nun solchen leichtfertigen Gesindlein sehr nachgetrachtet wird; So befehlen Wir hiermit gnädigst / wolle an denen anvertrauten Orten auch in den Gasthäusern und Schenckstädten uff dergleichen Volck fleißig acht haben / und wo ein oder der andere von dergleichen Gesellschafft über kurtz oder lang betreten werden solte / sie oder ihn zur gefänglichen Hafft bringen lassen / und es zu weiterer Anstalt zu Unserer Ertz-Stifft. Regierung schleunig berichten. Daran geschicht Unsere gnädigste Meynung. Sind mit Gnaden geneigt. Datum Halle / den 8. Martii Anno 1680.