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Statistische Darstellung des Kreises Moers/XXII. Militärverhältnisse

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« XXI. Civil- und Criminal-Justiz Statistische Darstellung des Kreises Moers XXIII. Staats- und Provinzial-Abgaben »
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XXII. Militärverhältnisse.

Die nachstehende Übersicht enthält die Resultate der Ersatzaushebungen der drei letzten Jahre. Die Angaben aus 1859 sind weniger detaillirt, als diejenigen aus 1860 und 1861, weil in ersterem Jahre ein kürzeres Schema zur Anwendung kam.

     Es waren gestellungspflichtig:
1859 1860 1861
1
die Altersklasse der 20jährigen Militärpflichtigen
688 668 689
2 die Militärpflichtigen der früheren Jahre, über welche noch nicht definitiv entschieden worden war, und zwar:
     a. aus der Klasse der 21jährigen
573 530 480
     b. aus der Klasse der 22jährigen
434 415 391
     c. aus der Klasse der 23jährigen
140 22 93
     d. aus der Klasse der 24jährigen
70 106 3
     e. aus der Klasse der 25jährigen und älteren
4 59
     f. in summa
1217 1077 1026
Im Ganzen also waren gestellungspflichtig
1905 1745 1715
|
     Hiervon sind
1859 1860 1861
1
unermittelt geblieben
18 22 20
2
in andere Kreise gezogen und dort gestellungspflichtig geworden
219 235 237
3
beim Departementsgeschäft ohne Entschuldigung ausgeblieben
2
4
als dreijährige Freiwillige eingetreten resp. engagirt
59 4 17
5
als berechtigt zum einjährigen Dienst anerkannt
51 47
6
als Theologen zurückgestellt resp. vom Militär befreit
5 6
7
als moralisch unwürdig gestrichen
1 1
8
als augenfällig unbrauchbar von der Kreis-Ersatz-Commission ausgemustert
128 9 9
9
als dauernd unbrauchbar von der Departements-Commission ausgemustert
133 161
10
zur Ersatzreserve übergetreten
     a. wegen Mindermaaßes nach dreimaliger Concurrenz (unter 5 Fuß)
249 5
     b. wegen Kleinheit nach dreimaliger Concurrenz (5’ bis 5’ 1’’ 3’’’)
3 3
     c. wegen zeitiger Unbrauchbarkeit nach dreimaliger Concurrenz
81 58
     d. wegen häuslicher Verhältnisse
30 41 24
     e. als disponible nach fünfmaliger Concurrenz
27 54
     f. im Ganzen
279 157 139
11
zum Train designirt excl. der zu Trainfahrern ausgehobenen
31 27
12
auf ein Jahr zurückgestellt
     a. als zeitig unbrauchbar
676 573 523
     b. wegen häuslicher Verhältnisse
68 68 80
     c. weil sie unter Wirkung von Ehrenstrafen standen
     d. im Ganzen
744 641 603
13
Es blieben demnach zur Aushebung
458 454 448
14
Ausgehoben wurden:
A. für das Garde-Corps
64 34 44
B. zur Linie:
     a. zur Infanterie
157 118 78
     b. zu den Jägern
2
     c. zu den Cuirassieren
12 8 5
     d. zu den Ulanen
10 15
     e. zu den Dragonern und Husaren
20 28
     f. zur Artillerie
20 31 22
     g. zu den Pionieren
13 3 7
     h. als Trainfahrer
18 20 8
     i. zur 6wöchentlichen Übung als Elementarlehrer
1 2
     k. als Ökonomiehandwerker
4
C. für die Seetruppen
1
D. im Ganzen
287 245 213
15
Es blieben zur Aushebung disponibel:
     a. in der Klasse der 20jährigen
70 33
     b. in der Klasse der 21jährigen
66 5 129
     c. in der Klasse der 22jährigen
15 84 1
     d. in der Klasse der 23jährigen
64 3 72
     e. in der Klasse der 24jährigen
26 47
     f. im Ganzen
171 209 235

Die vorstehenden Zahlen geben zu folgenden Bemerkungen Anlaß.

Die Zahl der 20jährigen Militärpflichtigen ist in den drei Jahren nicht sehr verschieden. Dagegen kamen im Jahre 1859 aus den früheren Jahrgängen erheblich mehr Militärpflichtige zur Musterung, als in den beiden folgenden Jahren. Es rührt dies daher, daß vor dem Jahre 1859, in welchem die Reorganisation der Armee begann, weniger Rekruten eingestellt wurden, und demnach auch mehr Individuen aus früheren Jahrgängen disponibel blieben, als später.

Von den in den Jahren 1860 und 1861 als unermittelt geblieben Aufgeführten (42) sind später 26 als gestorben ermittelt worden. Die übrigen 16 sind meistens von Frauen geboren, welche sich nur vorübergehend hier aufhielten, und seit langer Zeit verschollen.

Als in andere Kreise gezogen und dort gestellungspflichtig geworden sind in jedem Jahre| durchschnittlich 230 oder etwa der achte Theil aller Gestellungspflichtigen aufgeführt. Die große Zahl dieser hier Geborenen oder wenigstens Domizilirten beweist wiederum, wie viele Personen im kräftigen Alter dem Kreise durch Auswanderung entzogen werden. Ihnen gegenüber stehen diejenigen, welche anderen Kreisen angehören, und hier gestellungspflichtig sind. Die Zahl derselben beträgt indessen durchschnittlich nur etwa 100, und besteht vorzugsweise aus Handwerksburschen und Gewerbsgehülfen aus verschiedenen Theilen des Staates, Ackerknechten aus benachbarten Kreisen und Zöglingen des hiesigen Schullehrerseminars.

In der geringen Zahl der ohne Entschuldigung ausgebliebenen spricht sich der gesetzliche Sinn der Militairpflichtigen aus, der auch durch das ruhige und anständige Verhalten bei der Aushebung sich bewährt.

Die Zahl der dreijährigen Freiwilligen hat sich in Folge der vermehrten Rekruteneinstellung und der dadurch verringerten Zahl der sich frei Loosenden im Jahre 1861 auf 17 gehoben. Es würden noch mehr dreijährige Freiwillige vorhanden sein, wenn nicht eine Bestimmung der neuen Ersatz-Instruktion denjenigen, welche auf ihre Loosnummer verzichten, die Auswahl des Truppentheils, bei welchem sie dienen wollen, unter gewissen Voraussetzungen gestattete. Da hierdurch der Zweck einfacher und mit weniger Kosten erreicht wird, so haben z. B. im laufenden Jahre 26 Individuen von dieser Vergünstigung Gebrauch gemacht. Fast alle diese Leute treten bei der Cavallerie ein.

Die Zahl der als moralisch unwürdig gestrichenen ist glücklicherweise sehr klein. Ebenso haben wir keine Einstellung in die Arbeiterabtheilung zu beklagen.

Die geringe Zahl der wegen Mindermaaßes und Kleinheit zur Ersatzreserve überwiesenen läßt ersehen, daß unser Kreis von einem großen Menschenschlage bewohnt ist.

Die Zahl der wegen häuslicher Verhältnisse Berücksichtigten betrug durchschnittlich 104 oder 7,03% sämmtlicher Vorgestellten, und 17,71% aller Tauglichen. Unter 5,63 Tauglichen wurde demnach einer wegen häuslicher Verhältnisse berücksichtigt. Die Zahl der vorkommenden Reklamationen, von denen ein Theil durch die körperliche Unbrauchbarkeit der Reklamanten sich von selbst erledigt, ist durchschnittlich um 25% höher, als diejenige der Berücksichtigten.

Die Zahl der Eingestellten war im Jahre 1859 höher, als in den beiden folgenden Jahren, was von der Mobilmachung herrührt. Auch hat der Kreis sowohl 1859 als 1860 für andere Kreise, welche ihr Contingent nicht vollständig aufbringen konnten, eintreten müssen. Die Zahl der 1861 gestellten (213) dürfte das regelmäßige Contingent des Kreises darstellen. Darnach beträgt dasselbe von der männlichen Bevölkerung 0,71% und von der Bevölkerung überhaupt 0,36%.

Um das Verhältniß der Tauglichen zu den Gemusterten zu ermitteln, muß man von der Summe der Gestellungspflichtigen die Zahl der unermittelt gebliebenen, der in andere Kreise verzogenen, der ohne Entschuldigung ausgebliebenen, der Freiwilligen, der befreiten oder zurückgestellten Theologen und der moralisch Unwürdigen abrechnen.

1859 1860 1861
Es waren gestellungspflichtig
1905 1745 1715
Hiervon gehen nach dem Gesagten ab
296 320 328
Es blieben also zur Auswahl der Ersatz-Commission
1609 1425 1387
Hiervon wurden als tauglich erkannt und designirt
458 454 448
Dazu sind aber noch diejenigen zu rechnen, welche von der Kreisersatzcommission und der
Departementsersatzcommission wegen häuslicher Verhältnisse zurückgestellt resp. zur
Ersatzreserve verwiesen wurden, und welche ebenfalls tauglich waren
98 109 104
Ferner die nach fünfmaliger Concurrenz disponibel gebliebenen
27 54
Es waren demnach Taugliche vorhanden
556 590 606
In den genannten drei Jahren verhielten sich also die Tauglichen zu den Gemusterten wie 34,6, 41,4, und 43,4 : 100. Zu einer Durchschnittsberechnung eignen sich diese Zahlen nach bekannten Regeln nicht, weil von den Gemusterten der beiden ersten Jahre viele in den beiden letzten Jahren wiederholt vorkommen. Das für den Preußischen Staat aus dem Ergebniß der Jahre 1831, 37, 40, 43, 46, 49, 52, 53 und 54 berechnete Durchschnittsverhältniß (28,39 : 100; s. Wappäus Allg. Bevölkerungsstatistik| II. 139) hat demnach schon aus diesem Grunde keinen Werth. Aber auch abgesehen hiervon beweist das Verhältniß der Tauglichen zu den Gemusterten, sofern dasselbe einen Maaßstab für die körperliche Tüchtigkeit der Bevölkerung abgeben soll, strenggenommen gar nichts. Unter den Gemusterten der 20jährigen und 21jährigen Altersklasse gibt es nämlich viele zur Zeit untaugliche, welche bis zur dritten Concurrenz, bei welcher über die Tauglichkeit jedes einzelnen, soweit dies nicht bereits geschehen, definitiv entschieden werden muß, noch tauglich werden. Diese werden bei Berechnungen der vorstehenden Art ohne Weiteres als untauglich betrachtet, und drücken daher das Verhältniß der Tauglichen herab. In derselben Richtung wirkt die Nichtberücksichtigung der aus den älteren Altersklassen bereits Eingestellten. Andrerseits wird das Verhältniß der Tauglichen dadurch gesteigert, daß die Untauglichen dieser Altersklassen, über welche bereits definitiv entschieden worden ist, nicht in Rechnung gebracht sind. Je nachdem nun die nichtberücksichtigten Untauglichen oder die nichtberücksichtigten Tauglichen überwiegen, ist das Verhältniß der letzteren zu den Gemusterten ein günstigeres oder ungünstigeres. In unserm und wohl in den meisten Kreisen wird in der Regel das letztere und zwar in bedeutendem Grade der Fall sein. Man sieht aber, daß jenes Verhältniß von Zufälligkeiten – insbesondere von der Anzahl der in den Vorjahren eingestellten – abhängig ist, des Einflusses, welchen Ein- und Auswanderungen ausüben, nicht zu gedenken. Dasselbe gestattet daher keinen sicheren Schluß auf die Kraft und Gesundheit der Bevölkerung. Will man in dieser Beziehung eine bessere Unterlage gewinnen, so bleibt nichts übrig als die Militairpflichtigen eines bestimmten Jahrgangs bis zur dritten Concurrenz zu verfolgen. Die durch die neue Ersatzinstruktion eingeführte Form der alphabetischen Listen gestattet dies, vorläufig allerdings nur für das Jahr 1860. Hier ergibt sich nun folgendes.

Die laufende Altersklasse von 1860 (der 20jährigen) umfaßte 668 Personen, von welchen 22 theils unermittelt geblieben, theils als vor der Musterung gestorben ermittelt worden sind. Von dem Rest (646) haben 619 bis zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit verfolgt werden können; die übrigen 27 sind theils vor dieser Entscheidung gestorben, ausgewandert oder als unwürdig gelöscht, theils ist jene bis jetzt hier nicht bekannt geworden. Von den oben bezeichneten 619 Militairpflichtigen wurden

A. für tauglich zur Einstellung erkannt
     und zwar
          1. vollkommen tauglich zur Einstellung bei der Waffe
               a. im ersten Concurrenzjahre 201 oder 32,5%
               b. erst im zweiten Concurrenzjahre   58
"
  9,3%
               c. erst im dritten Concurrenzjahre   15
"
  2,4%
          2. zum Train tauglich   37
"
  6,0%
          3. nur zur Einstellung als Handwerker geeignet   19
"
  3,1%
B. für untauglich zur Einstellung erkannt
     und zwar
          1. vollkommen untauglich 187
"
30,2%
          2. zur Ersatzreserve designirt 102
"
16,5%
Es waren demnach
                              einstellungsfähig 53,3%
                              nicht einstellungsfähig 46,7%

Wenn es sich aber um einen Maaßstab für die Kraft und Gesundheit der Bevölkerung handelt, so müssen die nur zur Einstellung als Handwerker geeigneten der ersteren Kategorie ab-, und der letzteren zugerechnet werden. Es ergeben sich dann

                              als diensttauglich                          50,2%
                              als dienstuntauglich                          49,8%.
Dieses Verhältniß leidet indessen zum Nachtheile der Tauglichen eine wenn auch nur geringe Modifikation durch die Berücksichtigung derjenigen oben erwähnten 27 Militairpflichtigen, über welche eine definitive Entscheidung nicht ergangen oder nicht bekannt geworden ist. Da dieselben nämlich sämmtlich im ersten Concurrenzjahre noch nicht für tauglich erachtet wurden, die Chance, erst im zweiten oder dritten Jahre tauglich zu werden, aber eine geringe ist, so würden sie, wenn zur definitiven Entscheidung gelangt, die Zahl der Tauglichen weniger als die der Nichttauglichen vermehrt haben. Man kann hiernach annehmen, daß unter der laufenden Altersklasse des Jahres 1860 ungefähr die Hälfte diensttauglich war resp. bis 1862 wurde. Es ist hierbei übrigens nicht außer Acht zu lassen, daß unter den in Betracht gezogenen 619 Militairpflichtigen sowohl diejenigen, welche hier gebürtig und domicilirt waren, aber auswärts concurrirten, als diejenigen, welche auswärts gebürtig und domicilirt waren, aber hier concurrirten,| einbegriffen sind, daher die ermittelten Verhältnißzahlen nicht gerade ausschließlich auf die Bevölkerung des Kreises Moers bezogen werden können.

Der Kreis Moers bildet mit dem Kreise Geldern und einem Theile des Kreises Kempen den Bezirk des 3. Bataillons (Geldern) des 17. Landwehr-Regiments, und zwar gehören zur 9. Compagnie (Geldern) die Bürgermeistereien Sonsbeck, Labbeck und Rheurdt, zur 11. Compagnie (Kempen) die Bürgermeistereien Schaephuysen, Vluyn, Neukirchen und Capellen, und zur 10. Compagnie (Rheinberg) die übrigen Bürgermeistereien. Es befinden sich im Kreise

  425
Reservisten
  950
Landwehrleute ersten Aufgebots
und
  910
Landwehrleute zweiten Aufgebots.
Summa      2285
Reservisten und Landwehrleute.

Von Reservisten und Wehrleuten ersten Aufgebots wurden Behufs ihrer Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung Unabkömmlichkeitsgesuche

gestellt darunter
wurden
berücksichtigt
1859 282 146
1860 313 205
1861 299 195

Unter je 100 Reservisten und Wehrleuten ersten Aufgebots meldeten sich demnach durchschnittlich zur Zurückstellung 21 und wurden berücksichtigt 13.

Die Zahl der ausgetretenen Heerespflichtigen, d. h. derjenigen, welche sich der Ableistung der Militairpflicht entzogen haben, betrug

Gestellungs-
pflichtige
Landwehr-
leute
1859 2 1
1860 6
1861 2
Summa 10 1

Da im Falle einer Mobilmachung die für die Armee erforderlichen Pferde in den Kreisen ausgehoben werden, so ist es von Wichtigkeit, zu wissen, wie viel felddiensttaugliche Pferde jeder Kreis besitzt. Zu diesem Ende fand im Jahre 1861 die Aufnahme des Pferdestandes durch einen Offizier statt. Es stellte sich dabei folgendes heraus.

Vorgeführt wurden (die Füllen blieben zurück) 3772 Pferde. Davon wurden tauglich befunden

zu leichten Reitpferden
     
  25 Pferde
zu schweren Reitpferden
  23
"
zu Packpferden
    5
"
zu Stangenpferden
137
"
zu Vorderpferden
269
"
überhaupt   
459 Pferde

Unter 8,2 Pferden war demnach ein felddiensttaugliches, und unter den tauglichen war ungefähr der neunte Theil zu Reitpferden geeignet.

Wir schließen hieran einige Angaben über die Pferdegestellung bei der Kriegsbereitschaft und Mobilmachung des Jahres 1859. Der Kreis stellte|
zur
Kriegsbe-
reitschaft
zur
Mobil-
machung
Im
Ganzen
Reitpferde für Offiziere
  24   24
Reitdienstpferde
  58   81 139
Packpferde
    4     4
Stangenpferde
  18   59   77
Vorderpferde
  99   10 109
Summa
175 178 353

Hiervon wurden für die Linie auf Kosten des Staates 236, für die Landwehr auf Kosten des Kreises 117 Pferde gestellt. Die Linienpferde kosteten 40313, die Landwehrpferde 19272 Thlr. 9 Sgr. 2 Pfg., jene also im Durchschnitt 170 Thlr. 24 Sgr., diese 164 Thlr. 21 Sgr.

Beim Verkaufe der Landwehrpferde nach dem Eintritt der Demobilmachung wurden erlöst 18365 Thlr. 21 Sgr. Pf.
hiervon gingen an Verkaufs-, Insertions- und Verpflegungskosten ab     536
"
  8
"
  1
"
Es blieb also reiner Erlös 17829
"
12
"
11
"

oder für jedes Pferd 152 Thlr. 12 Sgr. An jedem Pferde wurden demnach 8 Thlr. 12 Sgr. eingebüßt. Zu den Ankaufskosten der Landwehrpferde leistete der Kreis einen durch die Gemeinden

vorgeschossenen Beitrag von 12121 Thlr. 29 Sgr. 7 Pf.
der Rest mit   7150
"
  9
"
7
"

wurde aus dem bei der Rendantur des Staatsschatzes verwalteten Landwehrmobilmachungsfond[1] bestritten. Der Erlös der Pferde wurde in eben demselben Verhältnisse unter den Kreis und den genannten Fonds vertheilt; es erhielt also

jener 11214 Thlr. 18 Sgr. 3 Pfg.
dieser   6614
"
29
"
8
"

Dem Kreise erwuchs hiernach aus der Pferdegestellung eine Ausgabe von nur 907 Thlr. 11 Sgr. 4 Pf., welche auf die Gemeinden nach dem Maaßstabe der direkten Steuern umgelegt wurde.

| Im Anschluß hieran sei noch mitgetheilt, daß während der Kriegsbereitschaft und Mobilmachung des Jahres 1859 an Familien einberufener Reservisten und Landwehrmänner auf Grund des Gesetzes vom 27. Februar 1850 Unterstützungen im Betrage von 1436 Thlr. 24 Sgr. 1 Pf. gezahlt wurden. Diese Summe wurde auf die Gemeinden nach dem angegebenen Maaßstabe umgelegt. Die nach §. 7 des genannten Gesetzes gewählte kreisständische Commission hatte beschlossen, daß in der Regel eine unterstützungsbedürftige Ehefrau ohne Kinder 1 Thlr. 10 Sgr., eine solche mit Kindern 2 Thlr. 15 Sgr., und außerdem für jedes Kind 15 Sgr., endlich ein arbeitsunfähiger Vater oder eine arbeitsunfähige Mutter 1 Thlr. 10 Sgr. erhalten solle. Nach diesen Sätzen wurden die Unterstützungen bemessen.

In dem Gebiete der freiwilligen Aufwendungen für militairische Zwecke haben wir zunächst die von dem Pfarrer Esch zu Budberg gegründete Rheinische Stiftung für Preußens Krieger zu erwähnen. Dieselbe hat sich die Aufgabe gesetzt, die im badischen Feldzuge Verwundeten und die Angehörigen der daselbst gefallenen Krieger im Falle der Bedürftigkeit zu unterstützen. Die Stiftung vertheilte in den drei letzten Jahren folgende Unterstützungen.

Jahr Zahl der
Unterstützten
Dieselben erhielten als
ordentliche
Unterstützung
außerordentliche
Unterstützung
Summa
Thlr. Thlr. Thlr.
1859   33 297   810
" 134   513
1860   37 312   312
1861   34 292   786
" 141   494
Summa 901 1007 1908

Die außerordentlichen Unterstützungen wurden am Tauffeste Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm Victor Albert und aus Anlaß der Thronbesteigung Sr. Majestät des Königs vertheilt. Die Einnahmen der Stiftung waren folgende

Jahr Jahresbeiträge Liebesgaben Zinsen
1859 108 Thlr. 466 Thlr. 181 Thlr.
1860 176 " 124 " 214 "
1861 108 " 710 " 178 "

Dazu kam noch in den Jahren 1861 und 1862 der Ertrag einer von dem Herrn Oberpräsidenten bewilligten Collekte mit 3021 Thlr. Das Vermögen der Stiftung betrug

Ende 1859   4706 Thlr.
Ende 1862   7917 "

Dasselbe ist in Staatspapieren und Hypotheken angelegt.

Die allgemeine Landesstiftung „Nationaldank“ hat im hiesigen Kreise zwei Kreiskommissariate. Das eine umfaßt den ganzen Kreis mit Ausnahme der Bürgermeistereien Xanten, Wardt und Marienbaum, das andere die drei letzteren Bürgermeistereien. Das erstere hat

im Jahre eingenommen an
Beiträgen, Zinsen, etc.
ausgegeben an
Unterstützungen
Veteranen
unterstützt
Unterstützungsberechtigte
Veteranen
waren vorhanden
Thlr. Thlr.
1859 210 127 38 86
1860 172 116 31 75
1861 149 123 63 80
| Das zweite, die Bürgermeistereien Xanten, Wardt und Marienbaum umfassende Kreiskommissariat hat
im Jahre eingenommen an
Beiträgen
ausgegeben an
Unterstützungen
Veteranen
unterstützt
Thlr. Thlr.
1859 82 90 17
1860 74 77 17
1861 69 75 17

Die Unterstützungen erfolgten hier in der sehr zweckmäßigen Weise, daß unter den Veteranen Kohlen, Kartoffeln und Erbsen ausgetheilt wurden.

In Emmerich besteht ein Kriegerverein mit 119 Mitgliedern. Der Zweck desselben ist, den Patriotismus zu beleben, patriotische Feste in militairischer Weise zu feiern, die alten Veteranen des Vereins durch eine hierzu errichtete Specialstiftung zu unterstützen, und den Familien ärmerer Mitglieder bei Einberufungen oder beim Absterben der letzteren durch freiwillige Sammlungen eine Spende zu reichen. Das Vermögen der erwähnten Stiftung – sie wurde aus Anlaß der silbernen Hochzeit Ihrer Majestäten des Königs und der Königin gegründet – betrug Ende 1862 circa 220 Thlr.

Ein Veteranenverein in Moers hat 63 Mitglieder und verfolgt ähnliche Zwecke.

Im Jahre 1849 wurde für die Stadt Moers ein Verein zur Unterstützung der Familien einberufener Landwehrleute gebildet. Nachdem durch die den Kreisen gesetzlich auferlegte Unterstützungspflicht das Bedürfniß eines solchen Vereins weggefallen war, wurde das Vereinsvermögen im Betrage von 117 Thlr. 20 Sgr. 9 Pf. der städtischen Verwaltung übergeben, um dasselbe eintretenden Falles im Sinne der Geber zu verwenden.


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Fußnoten der Vorlage

  1. An dem Landwehrmobilmachungsfonds sind diejenigen Gemeinden der Rheinprovinz beteiligt, welche nördlich von der Mosel auf der linken Rheinseite liegen. Im Jahre 1815 wurde nämlich aus den Beiträgen der bezeichneten Gemeinden ein sogenannter Kriegsdarlehnsfonds gebildet, und vornehmlich zum Ankauf von Landwehrpferden verwendet. Nach Eintritt des Friedens wurden diese Pferde in die Linienkavallerie eingestellt, dafür aber den betheiligten Landestheilen eine Vergütung gewährt, welche durch die Allerhöchste Cabinetsordre vom 30. Mai 1820 dem Schatzministerium mit der Bestimmung überwiesen wurde, daß dieser Fonds bei eintretenden Mobilmachungen an die betreuenden Kreise vertheilt werden solle. Der linksrheinische Theil des Regierungsbezirks Düsseldorf ist nach Verhältniß seines zum Kriegsdarlehnsfonds geleisteten Beitrages, welcher 984742 francs 66 centimes betrug, mit 261/2% an dem Landwehrmobilmachungsfonds betheiligt. Die einzelnen Bürgermeistereien des Kreises Moers haben folgenden Summen zum Kriegsdarlehnsfonds beizutragen:
    francs  cts.  francs cts.
    Moers Stadt und Land
    9569 94
    Marienbaum
    2930 23
    Orsoy Stadt und Land
    6067
    Neukirchen
    5428 72
    Rheinberg Stadt u. Land
    5831 49
    Repelen
    6340 55
    Xanten
    5065 23
    Ossenberg
    3983 73
    Alpen
    3393 99
    Rheurdt
    5399 97
    Baerl
    3782 1
    Schaephyusen
    3253 50
    Budberg
    4474 32
    Sonsbeck
    3326 76
    Büderich
    4426 30
    Labbeck
    5180 57
    Capellen
    4367 16
    Vluyn
    4532 55
    Camp
    2383 73
    Veen
    6684 97
    Hörstgen
    1617 59
    Vierquartiren
    4714 77
    Homberg
    3141 51
    Wardt
    7643 17
    Emmerich
    6197 46
    Friemersheim
    6941 28 Summa 126678  50

    Hiernach läßt sich der ratirliche Antheil der einzelnen Bürgermeistereien sowohl, als des Kreises im Ganzen an dem Landwehrmobilmachungsfonds leicht berechnen.