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Statistische Darstellung des Kreises Moers/XIX. Kirchliche Angelegenheiten

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« XVIII. Sanitätsanstalten Statistische Darstellung des Kreises Moers XX. Unterrichts-Angelegenheiten »
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XIX. Kirchliche Angelegenheiten.

Ende 1861 waren vorhanden

1. bei den Evangelischen 19 Pfarrkirchen, 1 anderweitiges gottesdienstliches Gebäude und 19 ordinirte Prediger. Von letzteren wirken zwei an einer Gemeinde, Moers, während einer zwei Gemeinden, Xanten und Mörmter versieht;
2. bei den Katholiken 23 Pfarrkirchen, 9 anderweite kirchliche Gebäude, 23 Pfarrer und 18 Capläne.
Seit 1858 ist nur eine Änderung eingetreten, indem nämlich die katholische Missionsstelle zu Homberg zu einer Pfarrei erhoben und hierdurch eine Pfarrkirche und ein Pfarrer hinzugekommen sind. Die folgende Tabelle (S. 118) weist die Eintheilung der Pfarreien in Synoden und Dekanate nach.|
Synode
resp.
Dekanat.
Des Superintendenten
resp. des Dechanten
Pfarreien.
Name. Wohnort.
A. Evangelische Kirche.
Moers Rieden Friemersheim
Moers, Friemersheim, Emmerich, Homberg, Baerl, Orsoy, Budberg, Rheinberg, Ossenberg, Alpen, Hörstgen, Vluyn, Neukirchen, Repelen, Capellen.
Cleve Greeven Büderich
Büderich, Xanten, Mörmter, Sonsbeck.
B. Katholische Kirche.
Xanten Brockelmann Xanten
Moers, Orsoy, Rheinberg, Xanten, Alpen, Büderich, Ginderich, Veen, Menzelen, Birten, Camp, Marienbaum, Vynnen, Obermörmter, Borth, Rheurdt, Schaephuysen, Sonsbeck, Vierquartieren, Wardt, Lüttingen.
| Außerdem gehört die Pfarre Hohenbudberg zum Dekanat Crefeld, und die bürgerliche Gemeinde Hamb bei Sonsbeck zur Pfarrgemeinde Capellen bei Geldern, Dekanates Straelen. Die Gränzen der Kirchspiele fallen nur in wenigen Fällen mit denjenigen der bürgerlichen Gemeinden zusammen. Während die letzteren auf der Grundlage eines gemeinsamen Besitzes erwuchsen, und, so lange dieser Besitz vorhanden war, nicht leicht zerstückelt werden konnten, hatte auf die Zusammensetzung der ersteren der Lauf geschichtlicher Begebenheiten den größten Einfluß. Doch gilt dies weniger von den katholischen Pfarreien, welche oft in ihrer uralten Begränzung erhalten geblieben sind, als von den evangelischen. So ist die eigenthümliche Begränzung mancher Kirchspiele in der Grafschaft Moers auf die Ungleichzeitigkeit der Einführung der Reformation zurückzuführen. Die evangelische Pfarrei Moers z. B. begreift einen entfernten Theil der Gemeinde Neukirchen in sich, dessen Einwohner sich, nachdem sie reformirt geworden waren, der schon seit 1561 reformirten Gemeinde Moers zuwandten, indeß sie früher zur Pfarrei Neukirchen gehörten, in welcher die Reformation erst 1580 durchdrang. Andrerseits| erstreckt sich dagegen das Kirchspiel Emmerich bis in die Nähe der Stadt Moers. Daß da, wo die Bevölkerung gemischt ist, die evangelischen und katholischen Pfarreien sich wechselseitig durchdringen, versteht sich von selbst. Es würde hier zu weit führen, wenn wir die Bestandtheile der einzelnen Kirchspiele aufführen wollten: wir dürfen dies umsomehr unterlassen, als die bezüglichen Nachrichten bereits in dem Verwaltungsberichte des Kreises Geldern von 1843 veröffentlicht worden sind. Auf einen evangelischen Pfarrsprengel kamen bei der Zählung von 1861 durchschnittlich 1400, auf einen kath. 1379 Seelen. Über das Vermögen der evangelischen Kirchengemeinden gibt folgende Tabelle (S. 119) Auskunft.|
Evangelische Pfarrei c. Küstereikasse
b. Pastoratkasse
a. Kirchenkasse
Vermögen Ertrag Geld-
und
Natural-
renten
Gesammt-
einnahme
aus dem
Vermögen
in
Grund-
stücken
in
Capitalien
des
Grund-
Vermögens
des
Kapital-
Vermögens
Morgen Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
A. Synode Moers.
Alpen
a. 120/0 353 54 17 27 98
b. 130/0 468 147 26 68 241
c. 1/4 172 8 1 9
Baerl
a. 0/0 570 28 8 36
b. 220/0 155 7 162
c. 80/0 292 92 14 14 120
Budberg
a. 10/0 1036 6 45 9 60
b. 680/0 3367 335 153 53 541
c. 200/0 104 88 5 1 94
Capellen
a. 0/0 2315 106 6 112
b. 1640/0 3800 913 149 61 1123
c. 51/2 63 36 3 53 92
Emmerich
a. 80/0 8605 111 424 535
b. 400/0 565 565
c. 120/0 130 130
Friemersheim
a. 440/0 2950 368 139 507
b. 1160/0 970 1008 41 18 1067
c. 30/0 38 35 2 22 59
Hörstgen
a. 0/0 933 37 37
b. 100/0 508 90 20 110
c. 10/0 8 8
Homberg
a. 70/0 3396 76 169 245
b. 440/0 1450 590 72 34 696
c. 80/0 160 75 8 83
Moers
a. 100/0 3249 47 172 12 231
b. 70/0 5763 63 286 7 356
c. 2/3
Neukirchen
a. 0/0 1498 59 59
b. 70/0 100 4 4
c. 30/0
Orsoy
a. 65[1] 3444 650 162 42 854
b. 0/0 3674 168 168
c. 50/0 62 62
Repelen
a. 0/0 3226 149 19 168
b. 480/0 500 317 22 339
c. 100/0 84 87 4 91
Rheinberg
  a.[2] 6984 270 270
b. 0/0 2270 113 113
c. 0/0
Vluyn
a. 0/0 827 37 37
b. 210/0 523 116 21 8 145
c. 30/0
Wallach
a. 0/0 290 14 14
b. 320/0 5976 283 268 1 552
c. 21/3 1100 17 55 72
B. Synode Cleve.
Büderich
a. 590/0 1163 641 58 699
b. 630/0 1461 598 69 3 670
c. 70/0 400 107 20 127
Mörmter
a. 50/0 402 51 20 5 76
b. 150/0 2043 60 102 25 187
c. 90/0 100 5 5
Sonsbeck
a. 130/0 623 96 28 3 127
b. 160/0 3080 149 136 3 288
c. 0/0 586 29 29
Xanten
a. 0/0 24737 1146 44 1190
b. 0/0
c. 0/0
Summa 10073/4 102153 8226 4881 556 13663
| Da die Erträgnisse des Vermögens nebst den Staatsgehältern nicht überall hinreichen, die zur Aufbringung der Gehälter, der laufenden Ausgaben, etwaniger Schuldzinsen und Kapitaltilgungen erforderlichen Ausgaben zu bestreiten, so werden theils durch Verpachtung der Kirchensitze, theils durch Umlagen auf die Gemeindeglieder die nöthigen Summen beschafft. Durch Verpachtung der Kirchensitze wurde 1861 erzielt in der Gemeinde
Budberg
39 Thlr.
Friemersheim     
42 "
Hörstgen
233 "
Moers
565 "
Neukirchen
93 "

Auf die Gemeindeglieder wurden 1861 theils nach der Klassen- und Einkommensteuer allein, theils zugleich nach der Grundsteuer umgelegt in der Gemeinde

Baerl
211 Thlr.
Emmerich
200 "
Hörstgen
176 "
Moers
786 "
Neukirchen     
434 "
Orsoy
1000 "
Repelen
770 "
Vluyn
929 "
Wallach
31 "
| Über das Vermögen der katholischen Kirchen sind uns folgende Mittheilungen gemacht worden.
Katholische Pfarrei Vermögen
in
Ertrag
des
Geld-
und
Natural-
renten
Gesammt-
einnahme
aus dem
Vermögen
Grund-
stücken
Kapitalien Grund-
Vermögens
Capital-
Vermögens
Morgen Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
Alpen
70 90700/0 400 442 842
Birten
10 12330/0 71 71 142
Borth
17 1070/0 480 24 504
Büderich
49 28560/0 385 135 520
Camp
21 36030/0 27 135 19 181
Eyll
2 10500/0 47 47
Ginderich
65 5330/0 500 24 524
Hohenbudberg
28 55000/0 119 222 7 348
Homberg
2000/0 9 9
Lüttingen[3]
28500/0 114 114
Marienbaum[3]
35320/0 183 183
Menzelen
55 21780/0 308 106 7 421
Moers
22326[4] 986 986
Obermörmter[3]
48000/0 216 216
Orsoy
11000/0 60 60
Rheinberg
52 288110/0 432 1335 7 1774
Rheurdt
15 9150/0 87 414 122 623
Sonsbeck[3]
100000/0 450 25 475
Schaephuysen
13 76130/0 65 333 41 439
Veen
10 13490/0 11 50 14 75
Vynnen[3]
57750/0 220
Wardt[3]
33610/0 160 170
Xanten
317 413650/0 1917 1925 56 3898
Summa
724 1691270/0 4802 7661 273 12761

Auf die Gemeindeglieder wurden 1861 umgelegt in den Gemeinden

Alpen
      300 Thlr.
Camp
      470
"
Eyll
      129
"
Rheinberg
      220
"

Patronatsverhältnisse existiren nicht. Die evangelischen Pfarrstellen werden durch die Wahl der Gemeinden, welche der Bestätigung des Königlichen Consistoriums bedarf, die katholischen durch die bischöfliche resp. erzbischöfliche Behörde besetzt.

Von kirchlichen Anstalten ist nur das vor mehreren Jahren gegründete Frauenkloster zum h. Bernardin in Hamb zu erwähnen. Die Bewohnerinnen desselben widmen sich der Erziehung der ihnen anvertrauten Mädchen.

Die Juden hatten Ende 1861 wie früher 7 gottesdienstliche Gebäude, nämlich zu Moers, Orsoy, Hörstgen, Rheinberg, Alpen, Xanten und Sonsbeck. In Folge des Gesetzes vom 23. Juli 1847 sind die Juden zu größeren Synagogengemeinden vereinigt worden, in der Art, daß jeder dieser Gemeinden ein bestimmtes Territorium zugetheilt wurde. Im hiesigen Kreise gehören die Bürgermeistereien Rheinberg,| Moers, Homberg, Emmerich, Baerl, Repelen, Neukirchen, Vluyn, Capellen, Rheurdt, Schaephuysen, Hörstgen, Camp, Vierquartieren, Budberg, Orsoy, Ossenberg, Alpen und Büderich zum Synagogenbezirk Rheinberg, die übrigen Gemeinden zum Synagogenbezirk Geldern.


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Fußnoten der Vorlage

  1. nebst 3 Häusern.
  2. darunter auch das nicht gesondert angegebene Armenvermögen.
  3. a b c d e f Bei diesen Pfarreien ist das Grund- und Kapitalvermögen in einer Summe angegeben.
  4. Darunter ein zum Kirchenbau gesammeltes Kapital von 21017 Thlr.