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Spruner-Menke Handatlas 1880 Karte 29

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Textdaten
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Autor: Theodor Menke, Karl Spruner von Merz u. A.
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Titel: Reich der Franken unter den Merovingern und bis auf Karl den Grossen 486–768
Untertitel:
aus: Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit
Herausgeber:
Auflage: 3. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1880
Verlag: Justus Perthes
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Erscheinungsort: Gotha
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Merovinger. Karolinger. No. I. Reich der Franken unter den Merovingern und bis auf Karl den Grossen 486–768. Mst. 1 : 5 300 000. Nebenkarten: 1) Fränkisches Reich nach Chlodovech’s Tode 511. 2) Fränkisches Reich nach Chlothachar’s Tode 561. 3) Fränkisches Reich nach dem Vertrage von Andelaus 587. 4) Fränkisches Reich nach der Theilung 621. Nebenkarten No. 1–4 im Mst. von 1 : 15 000 000. 5) Gau von Tours. 6) Gau von Poitiers. 7) Gaue von Paris, Senlis, Soissons, Chambly und Meaux. 8) Gau von Clermont. Nebenkarten No. 5–8 im Mst. 1 : 1 850 000. 9) Parisii. Von Dr. Theodor Menke.

Grundlage der merovingischen Geographie sowie der Geographie der beiden folgenden kartographischen Perioden der aus dem Merovinger-Reiche entstandenen Reiche bildet die Gaugeographie. Es versteht sich dies eigentlich von selbst, wird aber bei historischen Forschungen in der Regel nicht beachtet.

Über die Gaue von Lothringen, Sachsen, Thüringen, Franken, Schwaben und Baiern s. die Erläuterungen zu Deutschland I–VII.

Für die Gaugeographie von lateinisch Francien, Burgund, Provence, Aquitanien, Septimania und Marca Hispanica fehlt es an einer auf dem gesammten Quellenmaterial begründeten Bearbeitung. Guérard’s Essai sur le Système des divisions territoriales de la Gaule Paris 1832, obgleich er nicht einmal das zur Zeit seines Erscheinens gedruckt vorliegende Material vollständig verwerthet und vielfache grobe Irrthümer enthält, bietet immer noch das beste Hülfsmittel, um sich im Allgemeinen über diese Materie zu orientieren. Karten nach ihm zu zeichnen wäre thöricht. Es blieb daher nichts Anderes übrig als für die Blätter I und II dieser Abtheilung und Blatt I der Abtheilung Frankreich eine neue Gaugeographie und einen Gauatlas im Massstabe 1 : 462 500 zu entwerfen, zu dem das Quellenmaterial der Gauzeit und die einzelne Gaue behandelnden Monographien, soweit sie von deutschen Bibliotheken entliehen werden konnten, nach Kräften benutzt wurden.

In Bezug auf die Carbonaria silva habe ich meine Opposition gegen Duvivier’s Ansicht aufgegeben und ziehe ihn zwischen Hainau und Bracbant, nicht zwischen Bracbant und Hasbania. Für die erstere Lage sprechen allerdings nur Überlieferungen sehr späten Datums, für die zweite aber nur die Übereinstimmung mit einer kirchlichen Provincialgrenze, ein Umstand, dem ich früher grösseres Gewicht beilegte, als gegenwärtig.

Der Hauptstamm der Franken, die Salier, hatte, bevor Chlogio auf romanischem Gebiete Camaracus und das Gebiet bis zur Somme eroberte, seinen Sitz im Norden der Carbonaria. Von diesem ihrem alten Gebiete war die Landschaft Thoringia ein nicht unerheblicher Theil. Sie erstreckte sich durch mehrere Gaue, vermuthlich Bracbant, Hasbania, Taxandria, Masaland, vielleicht auch Chattuariensis und Moilla, vom linken Rheinufer bis zur Carbonaria, und in ihr lag Dispargum, vermuthlich Duysburg bei Brüssel.

Seit der Unterwerfung des Reiches des Syagrius bildete das unterworfene romanische Land zwischen Carbonaria und Ligeris den Hauptsitz der fränkischen Macht. Seine Städte waren so wichtig, dass bei den ersten merovingischen Theilungen jeder der Theilenden an ihnen einen Antheil erhielt, während die übrigen unwichtigen Länder im Ganzen vertheilt wurden. Es ist dies das auch in einem viel besprochenen Titel der lex Salica erwähnte Land zwischen Carbonaria und Ligeris. Herrschende Ansicht ist dies freilich augenblicklich nicht. Statt unter dem Ligeris den Ligeris zu verstehen und die Abfassung des Titels in die Zeit nach Gewinnung der Loiregrenze zu setzen, hält man an einer früheren Abfassung fest und substituiert jenem allbekannten Flusse einen sprachlich unmöglichen Fluss, wie Waitz auch in der neuesten Ausgabe der D. V. G. den Lys, Duvivier die Lieser in Bietgowe: Ansichten, die sich auch dadurch als hinfällig erweisen, dass sie nicht mit den Gaugrenzen harmonieren. Dass der kleine vasconische Leyre, an den Bonnell denkt, früher Ligeris geheissen habe, ist möglich, obgleich ich den Nachweis eben so wenig zu führen vermag wie Bonnell. Die mir bekannt gewordenen vasconischen Urkunden geben keinen Aufschluss darüber. Aber unstatthaft ist dem Redactor jenes Titels eine so mangelhafte Behandlung der Sprache zuzuschreiben, wie darin liegen würde, wenn er unter dem ohne nähere Bezeichnung gebrauchten Namen Ligeris statt des nahe liegenden grossen Grenzflusses von Aquitania und Francia ein weit über denselben hinaus liegendes kleines Flüsschen gleiches Namens verstanden hätte.

Dass der zweite Hauptstamm der Franken, die Ripuarier, sich bis Verdun erstreckt haben, beruht auf einer einzigen überdies nicht einmal vollständig beweisenden Stelle.

Über die merovingischen Theilungen hat Bonnell gründlich und fast erschöpfend gehandelt. Nur Weniges lässt sich ergänzend und berichtigend zufügen, z. B. Sigibert’s Urkunden von 651. P. DD. I, 23. Sigibert verfügt über den Zoll ad Portum Vetraria super fluviis (Var. lect. fluvium) Taunucum Ittaque et porto illo qui dicitur Sellis immoque et vogatio super fluvio Ligeris. Dass die Itta (jetzt Epte) hier verkehrt steht, erhellt aus Sickel L. 167. Ich wage nicht zu entscheiden, ob dafür itaque im Sinne von sicque in alten italiänischen Urkunden („so wie“) oder atque zu lesen sei. Portus Vetraria super fluvium Taunucum lag im Erbadilicus (Siekel L. 167) und scheint Port S. Père am Tenu (Loire infér.). Sellis liegt im Turonicus. Die Erklärungen des Pertz’schen Index sind sinnlos.

Dagegen kann ich der Vermuthung Bonnell’s, dass die bei der Theilung von 561 erwähnten Abrincates nicht als Bewohner des bekannten Gau’s, sondern als ein sonst unbekanntes Volk in Wasconia zu deuten seien, nicht beistimmen. Dieselben Gründe wie gegen seine bereits erwähnte erste vasconische Vermuthung sprechen auch gegen diese zweite.

Die Theilung von 600 verstehe ich so: Theuderich erhielt von Chlothar’s Reich das Land zwischen Loire und Seine. Vom Lande zwischen Seine, Oise und Meer verblieben Chlothar’n 12 Gaue , darunter nachweislich der Rotomagensis, während Theudebert von diesem Lande den ducatus Dentelini bis zum Meere bekam. Die erwähnten 12 Gaue scheinen zu sein: Wilcassinus, Rotomagensis, Caletensis, Tellau, Vinemaus, Pontivus, Boloniensis, Ambianensis, Vindoilisius, Belloacensis, Noviomensis, Camliacensis. Der Rest ist ducatus Dentelini.

Was H. Hahn über die Theilung von Karl Martell’s Söhnen sagt, fällt in sich zusammen, wenn man sich vergegenwärtigt, dass bei Fredegar cont. 110 unter Auster bereits der Karolingische Begriff zu verstehen ist, und dass das Theilungsprincip in Bezug auf Francia identisch war mit dem Theilungsprincip von 768.

Für die 596 von Theuderich beanspruchten Sugintenses et Turenses et Campanenses sind von Schöpflin ein Thurengau und Kembsgau im Elsass erfunden, während er die Sugintenses auf den elsässischen Sundgau deutet. Beweise hat er nicht; dennoch stimmen ihm Bonhell und Jacobs bei. Die Sugintenses beziehen sich indessen auf den lothringischen Gau Sugintensis, und unter den beiden anderen Stämmen sind wohl unbedenklich die Bewohner von Turgowe und Campania zu verstehen.

Sapaudia in einem weiteren Umfange, als der Gau hat, lässt sich in dieser Periode nicht nachweisen. In der Stelle Ennodii V. S. Epiphanii Bouq. III, 371 (urbes Sapaudiae vel aliarum provinciarum) sind provinciae Gaue.

Die angebliche Zugehörigkeit der Vallis Augustana zum burgundischen Reiche beruht auf einer falschen Urkunde. Dieser Gau und der Segusinus wurden während des langobardischen Zwischenreichs 575–585 an die Franken abgetreten.

Zu Alamannien ziehe ich nicht bloss den Argowe, sondern auch den Ufgowe wegen der Grenze „contra Alamannos“, die Kloster Rougemont hatte. Die älteste Grenze im Oberlande zwischen Burgund und Alamannien würde danach mit der heutigen Sprachgrenze stimmen. Burgund muss sich aber frühzeitig in Besitz dieses Gaues gesetzt haben, nämlich vor Einrichtung der Lausanner Diöcese. Gegen Jahn’s Erörterungen über die nordöstliche Grenze der Burgunden lassen sich viele Monita erheben.

Weitahaburc, die Burg des Gaues Weitaha, Altenburg bei Naumburg.
Fidiacus 717. Karl Martell. P. DD. I, 97 nach Bonnell 81 im Bietgowe. Unwahrscheinlich. Wo?

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Bagolosum 714. Pippin. P. DD. I, 96. Bailleu sur Thérain (Oise, Beauvais, Nivillers)?
Werestein 752. Pippin. Sickel. Zu lesen ist wohl Nerestein in Wormazfeld, wo Kaiser Otto II. 972 eine Urkunde ausstellt.
Brennacus, Brinnacus bekannte merovingische Pfalz, allgemein identificiert mit Braine, was sich aber sprachlich schwerlich rechtfertigen lässt.
Epao 517 Concil, kann nicht Yenne sein, wie man gewöhnlich annimmt. Vergl. Jahn II, 144. Ich identificiere es mit S. Romain d’ Albon unweit Albon, nicht weil ich sprachliche Verwandtschaft zwischen Epao und Albon annehme, sondern, weil der vicus Eppaonis (Sickel L. 282) eine ecclesia S. Romani hatte und zum ager Ebbaonensis das unweit davon gelegene Anneyron gehörte.
Sellus castrum „super fluvium Ligeris“ bei Nibelung scheint eine irrige Angabe. Ein Selles an der Loire (dép. Loir-et-Cher), das Ölsner angiebt, ist mir unbekannt.