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Abschnitt hinzufügenSp. 94, Z. 36 in RE zusätzlich:
So hat er zur Erhaltung des Landfriedens, den er ja auch bei Kolonisation der Trachonitis im Auge hatte, ein für jüdische Verhältnisse besonders strenges Gesetz gegen Diebe und Räuber erlassen, für die der Verkauf als Sklaven ins Ausland als Strafe festgesetzt wurde (ant. Iud. XVI 1–5). Für die Strafgesetzgebung und deren Reform scheint er überhaupt sehr viel und zwar Heilsames getan zu haben (ant. Iud. XVI 1. Die hier gezollte Anerkennung wird man um so mehr als berechtigt anzusehen haben, als gerade im Anschluß hieran an H. Kritik geübt wird, also eine für den König ungünstige Quelle vorliegt).
Das Thema wird in ähnlichen Formulierungen aber erweitert in Sp. 95 aufgenommen. --Batchheizer (Diskussion) 16:20, 30. Jul. 2015 (CEST)