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auf den Altar gelegt, dieß geschieht auf dem Lande, z. B. ein Schnupftuch und Zitrone. |
Alles bisherige ist für die Stadt Wirzburg regulirt, auf dem Lande richtet man sich nach der hergebrachten Gewohnheit: da kostet die Taufhandlung vielfältig nur 1 Schilling oder 6 Pfennige.
Der Leichenconduct kostet in der Stadt und auf dem Lande | 30 kr. rh. sonst 2 fl. ohne Glockengeläute. |
Jedes Seelamt bey den Exequien mit dem Opfer | 1 fl. rhein. auf dem Lande einen halben fl. fr. |
Ein immerwährender Todenjahrtag kostet auf dem Lande mit Vigil wenigstens 40 fl. Indessen gibt es deren in Wirzburg in dem Domstifte zu 6 Pfenningen, wie denn Kaiser Friedrich der Rothbart selbst für die Domherren einen solchen gestiftet hat. In den
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Anonym: Zur Wirzburgischen Kirchenstatistik in: Journal von und für Franken, Band 5. Raw, Nürnberg 1792, Seite 470. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zur_Wirzburgischen_Kirchenstatistik.pdf/2&oldid=- (Version vom 14.11.2022)
Anonym: Zur Wirzburgischen Kirchenstatistik in: Journal von und für Franken, Band 5. Raw, Nürnberg 1792, Seite 470. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zur_Wirzburgischen_Kirchenstatistik.pdf/2&oldid=- (Version vom 14.11.2022)