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Seite:Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein.djvu/56

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Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

von den Jesuiten, nach Möglichkeit beseitigt. Ein verschollenes lateinisches Gedicht Ad sagam veneficam aus dem Jahre 1509 bringt die Beilage No. 2.


Die Lehre der Kirche.

Hier braucht nur die Lehre der katholischen Kirche berücksichtigt zu werden. Wie längst erwiesen, haben nämlich beim Hexenwahn die Anschauungen der katholischen Kirche mit denen der evangelischen im wesentlichen sich gedeckt, auch überwogen im 16. und 17. Jahrhundert am Niederrhein die Katholiken die Anhänger anderer Bekenntnisse der Seelenzahl nach ganz bedeutend. Dem zur Zeit erschlossenen Material nach zu urteilen, spielten sich ehemals bei uns die Hexenverfolgungen vorwiegend in Gegenden mit fast ausschliesslich katholischer Bevölkerung ab. Vereinzelte Verfolgungen, so in Witten im Jahre 1647,[1] lassen sich indes auch für Ortschaften nachweisen, in denen das evangelische Bekenntnis festen Boden gefasst hatte.

An erster Stelle sind bezüglich der Lehre der katholischen Kirche über den Hexenwahn vor wenigen Jahrhunderten das Tridentiner Konzil nebst einigen päpstlichen Erlassen in Betracht zu ziehen. Die Beschlüsse des Tridentinum wurden bereits im 16. Jahrhundert in den Rheinlanden, teilweise durch die Bemühungen des Jesuiten Canisius, bekannt, während der auf Befehl Pius V. nach diesen Beschlüssen herausgegebene Catechismus Romanus in der Bibliothek keines Pfarrers der Kölner Erzdiözese fehlen durfte.[2] Das Konzil von Trient beschränkte sich bei der Erwähnung des Sündenfalls im Paradiese und des Sakraments der letzten Ölung auf wenige ganz allgemein gehaltene Angaben über die Gewalt und Bosheit des bösen Feindes.[3] Zauberwesen und Hexenwahn fehlen in seinen Beschlüssen. Der Catechismus Romanus spricht sich bei der siebenten Bitte des Vaterunsers gegen Zaubermittel und die Hülfe des Teufels zur Abwehr von Krankheiten und andern Übeln aus,[4] tadelt auch beim ersten Gebot[5] diejenigen, so ihr


  1. Vgl. Bädeker-Heppe, Geschichte der evangelischen Gemeinden der Grafschaft Mark. Iserlohn 1870, S. 323, wo es unter Witten heisst, dass im Jahre 1647 der dortige lutherische Pfarrer viele Hexen auf den Tod vorbereitet und zum Richtplatz begleitet habe.
  2. Agenda s. Coloniensis eccles. Coloniae Agripp. 1614, pag. 1.
  3. J. Diefenbach, Der Hexenwahn. 1886, S. 250 f.
  4. J. Diefenbach a. a. O. S. 253.
  5. Ich citiere nach zwei mir vorliegenden Ausgaben des Katechismus von 1576 und 1674.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 189. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/56&oldid=- (Version vom 1.8.2018)