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Seite:Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein.djvu/50

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Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

Quellen archivalischer Art.

Unzweifelhaft sind im Laufe der letzten vier Jahrhunderte am Niederrhein zahlreiche Akten über Hexenprozesse der Vernichtung anheimgefallen. Sorglosigkeit bei der Aufbewahrung, Zerstörung durch Brand oder Krieg mögen hierbei mitgewirkt haben, mehr aber noch ist wohl der Grund des Untergangs auf die absichtliche Beseitigung von Schriftstücken zurückzuführen, deren Inhalt in so vielfacher Hinsicht für die Nachkommen hingemordeter Unschuldiger peinlich und in gewisser Weise entwürdigend war. Aehnliches ist anderweitig nachweisbar. So sind – ich beschränke mich auf zwei Beispiele – die Akten des Jakobinerklubs[1] beseitigt worden; ferner, in niederrheinischen Gebieten, die Akten über den Riesenprozess gegen die Bockreiterbande im vorigen Jahrhundert.[2] Bezüglich der Hexenprozesse ist ein Fall verbürgt, in dem Erzbischof Ferdinand von Köln im Jahre 1630 den Rat in Köln ersuchte, das Protokoll über die Aussagen einer hingerichteten „Hexe“ zu vernichten.[3] Minder verbürgt bleibt eine wesentlichere Angabe[4] aus dem Ende des vorigen Jahrhunderts, laut welcher überall die Landesregierungen darauf bedacht gewesen seien, die Akten über Hexenprozesse einzufordern und zu beseitigen. Für das Gebiet des Niederrheins fehlen derartige Bestimmungen sowohl in der grossen Scottischen Sammlung, als in den bedeutenden Beständen des Düsseldorfer Staatsarchivs. Ob unter den im Jahre 1809 in Düsseldorf vernichteten umfangreichen Kriminalakten[5] auf Hexenprozesse bezügliche Schriftstücke sich befanden, lässt sich nicht ermitteln. Mitunter finden sich Hexenprozessakten – meist in Abschriften – in niederrheinischen Gemeinde- oder Kirchenarchiven. Kürzere Angaben liefern ferner zuweilen die geschichtlichen Notizen, welche lange vor der Fremdherrschaft fast allenthalben in die Tauf-, Trau- und Sterbebücher eingetragen wurden. Auch haben, wie Kuhl richtig bemerkt,[6] die Mitglieder der geistlichen Genossenschaften,


  1. A. Schumm, Maximilian Robespierre. Freiburg 1885, S. 316.
  2. Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins. Bd. V, S. 295, Anm. 3.
  3. L. Ennen a. a. O., S. 793.
  4. Materialien zur geistlichen und weltlichen Statistik des niederrheinisch-westfälischen Kreises. Erlangen 1781/83, 1. Jahrgang S. 486.
  5. Vgl. Mitteilungen aus den Aktenresten der Bergischen Obergerichte. Düsseldorf 1897 S. 7 ff.
  6. Geschichte des früheren Gymnasiums zu Jülich. Jülich 1891, I, S. 250.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 183. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/50&oldid=- (Version vom 1.8.2018)