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Seite:Wirzburgische Verordnung, die Industrieschul-Anstalten betreffend.pdf/5

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von ihnen verordnungsmäßig jährlich abzulegende Berechnungen über Einnahm und Ausgab des Allmosens als eine besondere Rubrik aufzunehmen haben. Um aber auch die Armenkommissionen in den Stand zu setzen, für eben diese Auslage sowohl, als für Verbringung der vorgeliehenen Materialien Sorge zu tragen, haben Schulaufseher durch ihre Lehrer und respective Lehrerinnen eben gedachten Armenkommissionen monatlich über die Verarbeitung der abgegebenen Materialien sowohl, als über den Verbrauch der angeschafften Werkzeuge, so wie die dieses heilsame Geschäft nun regelmäßig mit besorgenden Armenkommissionen nach Beurtheilung ihrer Kräfte und Verhältnisse, Genauigkeit und Form bestimmen werden, richtige Rechnung vorlegen zu lassen.

Nicht Kenntnisse und Fähigkeit zu Arbeiten allein sind jene unversiegbaren Erhaltungs- und Erwerbsmittel, sondern auch der Wille und die Gewohnheit seine Kräfte anzuwenden, und daraus Vortheil zu ziehen. Neben der Befähigung ist somit die weitere, nicht minder wesentliche Absicht dieses Industrial-Schulunterrichtes, die Jugend von dem Müssiggange abzuhalten, und sie frühe schon zur Thätigkeit und zum Fleiße anzugewöhnen.