erläuternde weitere Weisung zu geben. Unsere Absichten und Gesinnungen giengen schon bey dem auf Unseren ausdrücklichen Befehl durch Unsere angeordnete Schulkommission erlassene Eingangs erwähnte Zirkulare, und gehen auch bey gegenwärtiger Verordnung keines Wegs, wie bey manchen Gemeinden der mißtrauische Irrwahn entstanden, auf Anlegung von Fabriken zum Nutzen und Vortheil Unserer Fürstlichen Hofkammer, sondern gänzlich dahin, allen und jeden Unserer guten Unterthanen durch diesen Industrial-Schul-Unterricht Mittel an Handen zu geben, vermittelst mehrerer hier der Jugend beygebrachter Fähigkeit in verschiedenen Gattungen von Handarbeiten und Kenntnissen verschiedener Bauarten sowohl ihren Boden, als die davon erworbenen Früchten besser zu benutzen, und auch sowohl die in den Winterabenden, als in anderen Jahreszeiten bey oft wegen Witterung instehender Feldarbeit meist verlorner Stunden ausgiebiger und nützlicher zu verwenden; überhaupt aber zur mehreren Thätigkeit aufzumuntern, und derselben einen größeren Schwung zu geben.
Es ergiebt sich hieraus von selbst, daß diese Anstalten und Einrichtungen auf die Erleichterung der Armen durch sonst nicht gewöhnliche
Franz Ludwig von Erthal: Wirzburgische Verordnung, die Industrieschul-Anstalten betreffend in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 466. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wirzburgische_Verordnung,_die_Industrieschul-Anstalten_betreffend.pdf/3&oldid=- (Version vom 20.8.2021)