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Seite:WienRel.djvu/28

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Anmerkungen.

1) Daß die Relativitätstheorie zunächst für gleichförmige Bewegungen auch für die elektromagnetischen Vorgänge durchführbar ist, hat zuerst H. A. Lorentz durch die mathematische Form der sogenannten Lorentztransformation nachgewiesen.

Zu ihrer konsequenten Durchbildung müssen die Begriffe der absoluten Zeit und des starren Körpers aufgegeben werden. Die Abplattung eines kugelförmigen Elektrons durch die Bewegung ist nur die allgemein von der Relativitätstheorie geforderte Änderung der Raumdimension in der Translationsrichtung. Da die Geschwindigkeit des Lichts im leeren Raum eine absolute Geschwindigkeit ist, so müssen, falls trotzdem nur relative Bewegungen in den Naturphänomenen in die Erscheinung treten sollen, die Begriffe von Raum und Zeit so gefaßt werden, daß eine absolute Bewegung in keiner Weise erkennbar wird. Der Interferenzversuch von Michelson würde die Möglichkeit des Nachweises der absoluten Bewegung liefern, wenn nicht die erwähnte Änderung der Lineardimensionen einträte.

Ein auf die durchsichtige Glasplatte G fallender Lichtstrahl durchsetzt diese und geht weiter, bis er vom Spiegel S in seiner eigenen Richtung zurückreflektiert

Fig.1
Fig.2

wird. Ein zweiter Strahl wird von der Glasplatte G reflektiert und gelangt zum Spiegel S’, von dem er in die eigene Richtung zurückreflektiert wird. Er fällt dann wieder auf die Glasplatte, wird zum zweitenmal reflektiert und gelangt nun mit dem von S zurückkehrenden ersten Strahl zur Interferenz. Sind die Entfernungen von S und S’ von G gleich l, so ist die Zeit, die die beiden Lichtstrahlen brauchen, um wieder nach G zurückzukehren, ( = Lichtgeschwindigkeit). Ist das System in der Richtung GS

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Wien: Die Relativitätstheorie vom Standpunkte der Physik und Erkenntnislehre. Johann Ambrosius Barth, Leipzig 1921, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WienRel.djvu/28&oldid=- (Version vom 1.8.2018)