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Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 2,1.pdf/230

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des Rates am Hofe zu Wien besorgte, dort auf dem Kanzleitisch Akten über Verhandlungen mit dem Bischof liegen sehen und verstohlen einen Blick darein getan. Er hatte sich nicht geirrt. Bischof Johann stand in der Tat in Unterhandlungen; ihre Frucht war ein zu Regensburg am 31. Juli 1471 ihm erteiltes kaiserliches Privileg. Es bestimmte, daß der Bischof seine Gerichte üben möge wie von Alters und Niemand ihm daran Eintrag tun solle; daß, wer Anspruch habe an des Bischofs Leute um ihr Leib oder Gut oder um Sachen, die im Gebiete des Bischofs geschehen, sie vor den bischöflichen Gerichten suchen solle. In dieser allgemeinen Fassung schien das Diplom Alles zu gewähren, was der Bischof wünschte; aber gerade, weil es so allgemein lautete, blieb es ohne Wirkung.

Wir fragen aber, ob Bischof Johann überhaupt je so lebendig und persönlich an der ganzen Sache teilgenommen habe, wie später Bischof Caspar tat. Er handelte offenbar mehr nur aus Grundsatz, aus einem Gefühle der Pflicht gegen das ihm anvertraute Bistum. Zugleich in der Kraft der allgemein wirksamen Tendenz jener Zeit zur Ausbildung und Formulierung der landesherrlichen Macht, einer zentralisierten fürstlichen Verwaltung, und als Beispiele solchen Handelns sah er den Markgraf, die Herzoge von Bayern, namentlich aber seinen Zeitgenossen auf dem Speyrer Bischofsstuhl, den kräftig eingreifenden und herrschenden Mathias Ramung. Dementsprechend trägt seine Auseinandersetzung mit dem Rate weniger den Charakter des Streites als einer mächtigen theoretischen Debatte. In denselben Jahren, da Bischof und Rat so große Worte über Herrschen und Gehorchen wechselten, verkehrten sie miteinander in zahlreichen Beziehungen, friedlich und ruhig, von Macht zu Macht, mit der Präsumtion voller Gleichberechtigung. Sie schlossen Verträge; der Bischof beriet in wichtigen Bistumsangelegenheiten die Stadt; in seinem damals aufgesetzten Testamente empfahl er das Bistum dem Rate zu getreuer Hut. Wenn neben diesem Allem her der Bischof seine Libelle gegen die Stadt erließ, so folgte er allerdings nicht nur den Aufstachelungen des Domkapitels, sondern tat, was er selbst als seine Schuldigkeit empfand. Aber von Anfang an ohne jede Illusion; schon da er seine ersten Forderungen erhob, sprach er aus, daß er nicht mächtig genug sei, um den Uebergriffen der Stadt Widerstand zu tun.

Für diese Stimmung ist auch bezeichnend, daß er damals, 1466, den Gedanken eines Rücktritts vom Bistum bewegte. Die Wittelsbacher Herzoge waren bereit, ihm die Last abzunehmen. Aber er ließ den Plan wieder fallen auf Zureden des Kapitels und der Landstände, sowie des Rates von Basel selbst.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/230&oldid=- (Version vom 1.8.2018)