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Seite:Von der Brandversicherungsgesellschaft in Eichstätt.pdf/5

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Willkür einzuschätzen, und begnügte sich damit, ihnen nur begreiflich gemacht zu haben, daß eben dadurch, wenn alle Gebäude nach ihrem wahren Wehrt eingeschätzt werden, der Beytrag eines jeden einzelnen allgemein geringer werde, daß dem ungeachtet die Folgen eines Brandes noch immer traurig genug bleiben, weil weder der Fonds, noch die Einrichtung, welche oft ein Raub der Flammen mit werden, ein Gegenstand der Vergütung ist; und daß endlich diese Schätzung ohne allen Nachtheil sey, und nie bey Regulirung der Steuern, Lehen oder anderer Abgaben werde zur Richtschnur genommen werden – indessen würde doch eine gar offenbar übertriebene Schätzung allerdings als bedenklich verworfen, und eben so wenig auch gestattet werden, über den wahren Wehrt, welchen ein Gebäude an und für sich hat, auch noch die Gerechtsame, welche etwa darauf liegen, oder das Hausgeräth, Schiff und Geschirr etc. etc. mit in Anschlag zu bringen.

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 Diese gütlichen Vorstellungen thaten ihre gute Wirkung. Denn, obwohl die fürstliche Residenz, und andere herrschaftliche Schlösser, die Schmelz- und Eisenwerker, die Ziegelhütten, die Pulvermühle, und die Flachsdörren, theils ihrer Beträchtlichkeit,