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Seite:Urkunden und Akten aus dem Archiv der Klarissen zu Neuss.djvu/9

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13.

1299 April 24.

Ritter Hermann von Vorst, seine Gattin Elisabeth, seine Mutter Christine und seine Töchter Katharine, Christine, Elisabeth und Gertrud überlassen einen dem Rutger Kase als Mannlehn aufgetragenen Mansus des Hofes Kappel, den Rutger, eine Mutter Odilia und deren andere Kinder, Rembold, Adam, Heinrich genannt Broke, Adolf genannt Hesse, Hermann genannt Huntfilre, Nella, Nonne zu Langwaden, Beatrix und Gotsta, der Äbtissin und dem Kloster zur h. Klara in Neuss verkauft haben, diesem Kloster als freies Eigentum. 1299 feria sexta infra festum pasche.

Or. Pg. Latein. Siegel des Grafen Wilhelm von Berg (abgef.) und des Ritters Hermann.

14.

In seiner besonderen Urkunde von demselben Tage verspricht Ritter Hermann von Vorst den Klarrissen für den überlassenen Mansus Gewere auf Jahr und Tag.

Or. Pg. Latein. Siegel des Ritters.

15.

1299 Mai 4.

Elisabeth von Hemskerch, Meisterin, und der ganze Benediktinerinnenkonvent zu Kuningisdorp bekunden, dass Methildis von Rode, Nonne ihres Klosters, auf alle Rechte an den von ihrem Bruder Rutger Kase den Klarissen zu Neuss verkauften Hof Kappel verzichte. Datum in crastino inventionis sancte crucis a. d. 1299.

Or. Pg. Latein. Klostersiegel.

16.

1299 Mai 7.

Emundus, ,filius Leonii', Hermann Preis, sein Bruder, Sibert, Jakob Clinkart und Johann von Kothusen, Schöffen zu Neuss, bekennen, dass Rutger und Adam, Söhne des verstorbenen Ritters Tilmann Kase, der Äbtissin und dem Konvent zur h. Klara in Neuss ihren Hof Kappel in der Pfarre Rayde mit Häusern, Scheunen und andern Gebäuden, mit 3 Mansen (180 Morgen) Ackerland, mit 30 Morgen Wald und Bruch, mit 5 Morgen Wiesen, mit einem kleinen Sumpf am Awinkel, mit Weingarten und Fischerei und 2 ½ Holzgewalt im Walde der Bysholtermark verkauft haben. Alles ist freies Eigentum; nur von 3 Morgen Ackerland der 3 Mansen sind jährlich 12 Denare an den Haupthof Mickel zu zahlen, wogegen jene Morgen zehntfrei sind; ferner ist von 10 Morgen Ackerland im Awinkel die Beleuchtung der Pfarrkirche zu Rayde bei Tage, nicht aber bei Nacht, zu tragen. Die Verkäufer leisten Gewere auf Jahr und Tag und stellen als Bürgen