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Seite:Urkunden und Akten aus dem Archiv der Klarissen zu Neuss.djvu/34

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108.

1384 Juli 26.

Johann, Herr zu Reida, und seine Frau, Greta, bekennen, dass die Abtissin Jutta von Maidlar und der Klarenkonvent zu Neuss den von Berniken von Zoppelenbroch und seiner Frau, Katharina, gekauften Vreidboiken-Zehnten im Gericht von Jüchen, der ein Mannlehn der Herlichkeit Reida war, fortan erblich und ewiglich frei, los und ledig besitzen mögen, wogegen Berniken und Katharina ihren Hof Eiger im Kirchspiel Giesenkirchen mit Zubehör, ausgenommen 16 Morgen Land am Schechterhusen-Blech, wovon der Klarenkonvent jährlich 4 Malter Roggen erhält, zu einem Mannlehn gemacht haben in Gegenwart des Ritters Alard von Pappelar und Johanns von der Heygen, die auch ein Mannlehn haben. 1384 crastino Jacobi ap. gloriosi.

Or. Pg. Deutsch. Siegel Johanns von Reidt, Johanns von der Heygen und Bernhards von Zoppenbroich; das des A. von Pappelar ist abgefallen.

109.

1384 August 16.

Theis der „Jegher", Vogt zu Jüchen, Gerit Swiger, Wilhelm der Dorre, Heinrich von Preisterode und Konrad Weidken, Schöffen zu Jüchen, beurkunden, dass Berniken von Zoppelenbroch und seine Frau, Katharina, den Vreidboiken-Zehnten, der von der Herrlichkeit Reida lehnrührig war, den sie aber gegen Übertragung des Hofes Eighen mit Zubehör im Kirchspiel Giesenkirchen gefreit hatten, vor dem Junker Johann, Herrn zu Reida, dem Klarenkonvent zu Neuss verkauft haben. 1384 feria tercia proxima post festum assumpcionis Marie virg. gloriose.

Or. Pg. Deutsch. Siegel des Vogts, der Schöffen und Bernhards von Zoppenbroich.

110.

1384 September 14.

Johann von Neersen und seine Frau Lisa geben ihre Zustimmung dazu, dass die Eltern der Frau, Bernhard von Zoppenbroch und seine Frau, Katharina, 16 Morgen Ackerland von dem Hofe Eichen im Kirchspiel Giesenkirchen dem Klarenkonvent zu Neuss aufgetragen haben, und verzichten zugleich auf den „Vreidboiken“-Zehnten im Gerichtsbezirk Jüchen. 1384 ipso die exaltacionis s. crucis.

Or. Pg. Deutsch. Siegel des J. v. Neersen.

111.

1385 Februar 7.

Jutta von Maidlar, Abtissin, Benetta von der Burg, Christina von Kothusen, Christina genannt Jungfrau und Christina von Attendair, ältere Schwestern des Klarenkonvents zu Neuss, erklären mit Zustimmung