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Seite:Urkunden und Akten aus dem Archiv der Klarissen zu Neuss.djvu/18

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von Lyvendal, Officiatus des Grafen von Jülich, dem Klarenkonvent zu Neuss verkauft habe, verzichte. Anno dom. 1319 feria secunda post festum epiphanie eiusdem.

Or. Pg. Latein. Siegel des Schöffen, des Ratsmannes und des Pfarrers.

44.

1319.

Sibert Schallo aus Neuss bekennt, den Buscherhof angezündet zu haben, und verspricht der Abtissin und dem Konvent zur h. Klara Schadenersatz.

Or. Pg. Latein. Die Siegel des Sibert und des Dekans zu Mariae ad gradus in Köln, Wiricus, beschädigt.

45.

1321 August 30.

Johann von Orsbeke, Knappe, bekennt, dass Lambert Faber genannt de Loheim 4 ½ Sümmer halb Roggen halb Hafer Jahrrente von 9 ½ Morgen Ackerland am Gaechberg bei Wassenberg abgekauft habe, wogegen er 2 Denare jährlich fortzahlen muss. 1321 feria secunda post festum decoll b. Johannis bapt.

Or. Pg. Latein. Schöffensiegel von Wassenberg.

46.

1322 August 14.

Die Abtissin Beatrix und der ganze Cistercienserinnenkonvent zu Gnadenthal bei Neuss verkaufen mit Zustimmung des Abts Johann von Heistsrbach der Abtissin und dem Konvent zur h. Klara in Neuss für 288 Mark brab. den. ihren Hof bei Kelzenberg mit 2 Mansen und 13 Morgen und mit dem zugehörenden Zehnten unter der Bedingung, dass jährlich 8 Schillinge 6 Heller und 5 Malter 1 ½ Sümmer Hafer entrichtet sowie ein Talent Wachs dem Edelvogt von Köln geliefert werde, leisten Jahr und Tag Gewere mit 400 Mark und setzen ihren Hof Gnadenthal als Unterpfand. 1322 in vigilia assumpcionis b. Marie virg.

Or. Pg. Latein. Siegel des Abts von Heisterbach, des Konvents Gnadenthal und der Schöffen zu Neuss, Hermann des jüngeren von Kothusen und Jakob genannt Köning von Kothusen.

47.

1322 August 19.

Hermann der jüngere von Kothusen, Schöffe, und Philipp von Heige, Ratsmann zu Neuss, bekunden, dass Beatrix, Abtissin, Gertrud von Hasselt, Priorin, und Christine Wesch, Kellnerin des Klosters Gnadenthal, gegen 200 Mark brab. den. dem Vertreter des Klarenkonvents, Peter von Heige, versprechen, den Kaufbrief über den Hof zu Kelzenberg bis zum nächsten Remigiustage besiegeln zu lassen; als