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Seite:Urkunden und Akten aus dem Archiv der Klarissen zu Neuss.djvu/14

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29.

1306 August 17.

Wilhelm Edelherr von Helpenstein bekundet, dass Guda. Witwe des Neusser Schöffen Konrad True, der Schöffe Johann Lols und seine Frau Sophie, Konrad, der Sohn des Konrad True, und seine Frau Kunegunde, endlich desselben Konrads Söhne Peter und Theoderich der Abtissin und dem Konvent zur h. Klara in Neuss aus ihren Gütern bei Robrichaven am Remigiustage 18 Denare und am Martinstage 18 Denare, 5 Hühner und 3 Malter Roggen sowie 2 Mark jährlicher Rente verschrieben haben. 1306 in octava b. Laurentii mart.

Or. Pg. Latein. Der Brief ist besiegelt von Wilhelm von Heipenstein, den Neusser Schöffen Hermann Preys, Sybodo Fraes und Johann Lols und dem Neusser Ratsmann Hermann von Hechusen.

30.

1300 Oktober 10.

Gerhard von Nivenheim und seine Fau Alverad verkaufen der Abtissin und dem Cistercienserinnenkonvent zu Gnadenthal bei Neuss ihren Zehnten bei Kelzenberg in der Pfarre Jüchen mit 5 Malter Weizen, die ihnen als ihr Anteil zustehen; der Zehnte erträgt 10 Malter Weizen und zwar 5 Malter von 25 Morgen Ackerland am Werholz, die den Nonnen von Sarne gehören, 1 ½ Malter von 7 ½ Morgen am Werholz. 1 Malter von 2 Morgen, die Theoderich Rumschüttel von Kelzenberg hatte, 2 Malter von 10 Morgen des Gottfried von Kelzenberg, 1 Malter von 5 Morgen des Kalle von Kelzenberg; als Kaufpreis zahlt das Kloster 38 Mark brab. den. 1306 in die b. Gereonis et sociorum eius.

Or. Pg. Latein. Siegel des Grafen Gerhard von Jülich, in dessen Gebiet die Zehntländer liegen.

31.

Eine andere Urkunde von demselben Tage bestätigt den Verkauf des Zehnten vor dem Richter Winand von Garswilre und den Schöffen von Jüchen und stellt als Bürgen den Ritter Werner von Goistdorp, Gerhard Hunt und Alard von Hemsvurde.

Or Pg. Latein. Siegel der Schöffen von Jüchen.

32.

1306 Oktober 23.

Christina, Abtissin zu Gerresheim, und der ganze Konvent genehmigen den Verkauf des Hofes zu Epsendorf an den Klarenkonvent zu Neuss (Urk. vom 10. März 1304) mit der Bedingung, dass ihnen eine jährliche Abgabe von 5 Schillingen und bei einer Lehnserneuerung der doppelte Betrag gezahlt werde. Die Urkunde war besiegelt von