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Seite:Statuten der Rigibahn Gesellschaft (1884).pdf/3

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I. Firma und Sitz der Gesellschaft.

§ 1.

Unter der Firma „Rigibahn-Gesellschaft“ besteht seit 11. September 1869 eine Aktien-Gesellschaft, mit Sitz in der Stadtgemeinde Luzern.

II. Gegenstand und Zeitdauer des Unternehmens.

§ 2.

Gegenstand der Gesellschaft ist der Bau und Betrieb der unterm 9. Juni 1869 vom Grossen Rathe des Kantons Luzern conzedirten Eisenbahn von Vitznau, Kanton Luzern, über Rigi-Kaltbad bis zur Schwyzerischen Kantonsgrenze.

§ 3.

Unter Vorbehalt der gesetzlichen Befugnisse der schweizerischen Bundesbehörden kann die Rigibahn-Gesellschaft ihr Bahnnetz durch den Bau oder Ankauf anderer Linien oder auf irgend einem andern Wege erweitern, Bahnen im Eigenthum Dritter ganz oder blos theilweise, also z. B. lediglich zur Besorgung des Transportdienstes, in Pacht nehmen, mit anderen Transportunternehmungen Gemeinschaftsverträge abschliessen oder sich mit solchen vereinigen.
Empfohlene Zitierweise:
: Statuten der Rigibahn-Gesellschaft : vom 13. December 1884. , Basel 1884, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statuten_der_Rigibahn_Gesellschaft_(1884).pdf/3&oldid=- (Version vom 17.11.2022)