An indirekten Steuern kamen in den Jahren 1859–61 bei den Untersteuerämtern zu Moers, Rheinberg und Xanten folgende Beträge auf:
Außerdem wurden bei dem Untersteueramt zu Rheinberg für verkauftes Salz eingenommen:
1859 | 17097 | Thlr. |
1860 | 18116 | "
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1861 | 17650 | "
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Hiervon ist indeß nur der Reingewinn, der sich Mangels der erforderlichen Unterlagen nicht aussondern läßt, als Steuer zu betrachten. Ein großer Theil des Kreises bezieht übrigens das Salz aus außerhalb desselben gelegenen Faktoreien.
Das Aufkommen an indirekten Steuern in den zum Untersteueramt Issum im Kreise Geldern gehörigen Bürgermeistereien Hörstgen und Camp, und in der zu Uerdingen gehörenden Bürgermeisterei Friemersheim kann nicht besonders angegeben werden.
Zu Provinzialzwecken wurden erhoben
- 1. zu den Justizkosten in den Jahren 1859 und 1860 sechs Pfennige, im Jahre 1861 vier Pfennige von jedem Thaler der Grund-, Klassen- und Einkommensteuer, und ein Silbergroschen (in jedem der drei Jahre) von der Gewerbesteuer excl. Hausirgewerbesteuer (im Ganzen im Jahre 1861 c. 1385 Thlr.)
- 2. zu dem linksrheinischen Bezirksstraßenfonds in jedem der drei letzten Jahre 11/2 Silbergroschen von jedem Thaler der genannten Steuern, jedoch einschließlich der Hausirsteuer (im Ganzen jährlich circa 5539 Thlr.)
Diese Zuschläge werden zugleich mit den direkten Steuern erhoben. Die in der folgenden Übersicht enthaltenen Provinzialabgaben dagegen werden auf die Kreise und von diesen auf die Gemeinden repartirt.
Adolf Ernst von Ernsthausen: Statistische Darstellung des Kreises Moers. , Moers 1863, Seite 142. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistische_Darstellung_des_Kreises_Moers.pdf/156&oldid=- (Version vom 1.8.2018)