Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Dritten Theils zweyte Abtheilung | |
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in der gegenwärtigen, worin die Anmaßung unserer Vernunft die Aufwallungen des Instinkts der Sympathie und des Beschauungshanges aus System niederzudrücken, und dagegen die Selbstheit möglichst zu heben sucht.
Es ist vielleicht unmöglich, daß die ungebundenen Liebeshändel, das Hofmachen, die Galanterien, die Cicisbeaturen, nach unserer ganzen geselligen Einrichtung jemahls ganz verbannt werden könnten. Sie sind vielleicht unentbehrlich, um die geselligen Unterhaltungen zu beleben, und für das entbehrte häusliche Glück in der Ehe, das, allen unsern Verhältnissen nach, nur Wenigen zu Theil werden kann, Schadloshaltung zu gewähren. Aber wer mag es anders als mit Bedauern betrachten, wenn er die Weiber aus den vornehmern Klassen sich selbst durch die Verzärtelung und faden Huldigungen, die sie verlangen, unter den Rang erwachsener Menschen erniedrigen: wenn er den Mann der Dame von Stande, wie einem bloßen Werkzeuge[WS 1] der Sinnlichkeit und Eitelkeit begegnen sieht: wenn beyde, unbekümmert um ihren Ruf, keine andre Sorge anwenden, als die, gültige Beweise zu einer Ehescheidungsklage, oder die Gelegenheit zu vermeiden, von dem Pöbel mit Koth beworfen zu werden! Und doch ist dieß die Weise, wie die Geschlechtsverbindung in vielen Pallästen der Großen behandelt, und diese dadurch in die Tempel der Guimard, du Thé und anderer berühmter Pariser Freudenmädchen, ja! bey minderem Geschmack und geringerer Abwechselung in den Belustigungen, in wahre Tripots verwandelt werden. Da ist
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: wie bloßen Werkzeugen (siehe Verbesserungen)
Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Dritten Theils zweyte Abtheilung. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1798, Seite 340. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ramdohr-Venus_Urania-Band_3.2.djvu/340&oldid=- (Version vom 1.8.2018)