Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Dritten Theils zweyte Abtheilung | |
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in Gegenwart ihrer Männer sehr deutlich mehr Vorsicht und Zurückhaltung: es sey, daß solches noch von einem Ueberrest feiner Empfindung, aus Gefühl des Schicklichen, oder aus Furcht herrühre.“
„Einige sind geschickt genug, ihren Cortejo geheim zu halten: und dieß wird in Spanien nicht schwer, weil die Damen, wenn sie zur Messe gehen, so verkleidet sind, daß es Mühe kostet, sie von einander zu unterscheiden. Ihre Kleidung hat bey dieser Gelegenheit etwas dem Lande Eigenes. Sie ziehen alle die Basquina, oder einen schwarzen seidenen Unterrock an, und hängen die Mantilla um, welche zu einem doppelten Gebrauche, als Mantel und als Schleyer dient, und wenn die Dame will, das Gesicht vollkommen verhüllet.“
„Diese Kleidung versteckt sie dergestalt, daß sie völlige Freyheit haben, hinzugehen, wohin sie wollen. Begleitet sie aber ein Bedienter, so ist dieser doch leicht zu gewinnen, und macht gar kein Hinderniß, oder doch nur ein geringes aus. Ueberdem steht das Haus den ganzen Tag offen: der Mann ist gewiß für niemand zu Hause, sehr selten sichtbar, und wenn er es ist, mit allen, die sein Haus besuchen, so wenig bekannt, daß der Liebhaber leicht, ohne bemerkt zu werden, entwischen kann.“
„Inzwischen lassen sich die spanischen Damen damit nicht genügen. Ihre Zärtlichkeit ist lebhaft, und sie zeichnen sich durch eine starke und treue Anhänglichkeit aus. Sie gerathen daher in große Verlegenheit, so bald sie ihren Cortejo nicht vor Augen haben. Er darf zu keiner Stunde des Tages fehlen, die Dame mag nun öffentlich erscheinen oder allein, gesund oder krank
Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Dritten Theils zweyte Abtheilung. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1798, Seite 334. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ramdohr-Venus_Urania-Band_3.2.djvu/334&oldid=- (Version vom 1.8.2018)