Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Dritten Theils zweyte Abtheilung | |
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von seinem Geschlechte eine immer seltnere Erscheinung wird.
Deutschland hat verschiedene philosophische Abhandlungen über die Liebe aufzuweisen, von denen jedoch nur wenige sich mit der Geschlechtsliebe beschäftigt haben. [1]
Die Dänen nähern sich, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, in ihren Ideen hauptsächlich den Engländern. Die Unverdorbenheit der Sitten, die unter ihren ersten Ständen herrscht, läßt wenig ungebundene Liebesverständnisse zu, und die gute Sitte scheint sie kaum zu dulden.
Die höheren Stände unter den Pohlen, Russen, Schweden und Holländern neigen sich mehr zu den Franzosen hin. Die untern entgehen meiner Kenntniß, so wie ich denn überhaupt diese Länder nicht selbst bereiset, und über ihre Sitten wenig eigene Beobachtungen habe anstellen können. Der holländische Philosoph Hemsterhuys hat einen Aufsatz über das Verlangen geschrieben, dessen Grundsätze von mir im ersten Theile dieses Werks bestritten sind.
- ↑ Ueber die Liebe gegen das andere Geschlecht, ein Lesebuch für Jünglinge und Mädchen. Winterthur 1783. Ueber die Liebe, allen liebenden Jünglingen und Mädchen gewidmet. Leipzig 1795. Herder und Schlosser haben über die Liebe in einer weiteren Bedeutung geschrieben: Der erste in seinem Aufsatze: Liebe und Selbstheit; letzterer in der Fortsetzung des platonischen Gesprächs von der Liebe. Hannover 1796. Die Beurtheilung dieser Schriften liegt außer den Grenzen, die ich mir gesetzt habe. Doch kann ich mich nicht enthalten, Herdern für die schönen Blumen zu danken, die er nach seiner Weise über diesen Gegenstand ausgestreuet hat.
Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Dritten Theils zweyte Abtheilung. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1798, Seite 321. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ramdohr-Venus_Urania-Band_3.2.djvu/321&oldid=- (Version vom 1.8.2018)