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Seite:Ramdohr-Venus Urania-Band 3.2.djvu/185

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der gelungenen Vereinigung ist der gleiche Wille, und die Uebereinstimmung der Gefühle.

Romei [1] nennt die Liebe eine wackere rüstige (gagliarda) Bewegung des menschlichen Gemüths, welche von der Erkenntniß der Schönheit, vermöge einer verborgenen Uebereinstimmung zwischen den Naturen des Liebenden und des Geliebten, erweckt wird, und sich in das Verlangen auflößt, sich mit wechselseitiger Liebe im Schönen zu vereinigen.“

„Diese Liebe ist dreyfacher Art. Die göttliche bringt uns die Schönheit Gottes ins Gedächtniß, von der die Schönheit des Weibes ein bloßer Abglanz ist. Sie ist Religiösen, Mönchen, unverheiratheten Personen, kurz! allen denjenigen erlaubt, die das Gelübde der Keuschheit auf sich genommen haben. Die bloß keusche Liebe begnügt sich mit Sehen, Hören, Unterreden, und beschränkt sich auf die Freuden des geselligen Umgangs. Aber sie erhebt sich nicht bis zu Gott. Sie betrachtet das schöne Weib nicht als ein Ebenbild Gottes, sondern als eine wahre für sich bestehende Schönheit. Einer solchen Liebe ist der Kuß erlaubt, weil diese Liebkosung mehr eine Vereinigung der Seelen als der Körper ist. Die dritte Liebe sucht sich zugleich mittelst der Körper zu vereinigen, aber auf eine erlaubte Art, in der Ehe.

Von den spanischen Philosophen, welche die Materie wahrscheinlich nicht unberührt gelassen haben werden, ist mir keiner zu Gesicht gekommen.

Unter den Franzosen hat Montaigne die Geschlechtsliebe für eine bloß sinnliche Begierde gehalten, von


  1. Discorsi del Conte Annibale Romei Gentilhuomo Ferrarese. In Venezia 1619.