Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Zweyter Theil | |
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sehr verschiedene Bestimmungen an. Denn er beschäftigt sich entweder überhaupt mit der Kenntniß der Verhältnisse der Menschen gegen das Reich vernünftiger Wesen, oder er unterwirft diese Verhältnisse den Gesetzen der Vernunft und des Verstandes, oder er stellt endlich nur solche Vorschriften auf, die von allen vernünftigen Wesen, als solchen, begriffen und befolgt werden können.
In diesem letzten Sinne, worin ich ihn allein von dem Aesthetiker, dem Gesetzgeber, dem Anstands- und Klugheitslehrer bestimmt unterscheiden kann, nehme ich den Moralisten bey der Frage: in wie fern veredelt er die Liebe?
Genau betrachtet, veredelt er sie gar nicht, sondern dieß ist Geschäft des Aesthetikers. Freylich hebt auch der Moralist die Liebe über das Gemeine empor, indem er allen Menschen, ohne Unterschied der Anlagen und der Bildung, vorschreibt, was sie thun und lassen sollen, um ihre liebenden Triebe dergestalt zu leiten, daß sie ihrer innern Würde, ihren Pflichten gegen Gott, und denjenigen, die sie gegen alle Menschen zu beobachten haben, nicht nachtheilig werden. Nimmt man das Wort Veredeln in dieser weitläuftigen Bedeutung, worin es bloß das Emporheben, oder auch das Vervollkommnen, das wahr und zweckmäßig Einrichten heißt; so veredelt der Moralist die Liebe allerdings. Denn ein liebender Mensch, der zugleich das vernünftige Wesen in sich selbst, in Gott und andern Menschen ehrt, und sich in seinen liebenden Gesinnungen durch diese Rücksichten, so wie durch die Gesetze des Wahren und Zweckmäßigen leiten läßt; ein solcher Mensch, sage ich, ragt unstreitig über denjenigen hervor, der bloß den Eindrücken
Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Zweyter Theil. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1798, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ramdohr-Venus_Urania-Band_2.djvu/70&oldid=- (Version vom 1.8.2018)