Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Zweyter Theil | |
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deren Erfüllung unserm Geschmacksurtheile Anspruch auf Allgemeingültigkeit giebt. Diese Gesetze drücken wir dahin aus: das Edle und Schöne muß wahr, und tüchtig oder zweckmäßig erscheinen. Wahr ist ein Ding, das übereinstimmend mit sich selbst ist, und daher unter allen Verhältnissen von mir selbst und andern als etwas für sich Bestehendes von andern Dingen unterschieden werden mag. Zweckmäßig ist ein Ding, das zusammenstimmend mit seinen äußern Verhältnissen, und daher unter allen Lagen von mir und andern für geschickt erkannt wird, seine Bestimmung auszufüllen.
Aesthetisch Edel oder Schön ist daher dasjenige Bild, das unter Leitung des Verstandes und der Vernunft unsern Beschauungshang zur Wonne reitzt.
Das Ideal des ästhetisch Edeln ist das Bild des Ganzen eines moralisch edeln menschlichen Geistes; und moralisch edel heißt alles dasjenige, was mit diesem in näherem Verhältnisse steht. Das Ideal des ästhetisch Schönen ist das Bild des Ganzen eines schönen menschlichen Körpers.
Von dem Edeln und Schönen ist noch das Vollkommene unterschieden, dasjenige, was uns durch seine auffallende Uebereinstimmung mit den Gesetzen des Verstandes und der Vernunft unmittelbar zur Wonne der Beschauung reitzt. Hier liegt der Grund der Lust nicht an der lebhaftern Thätigkeit einer mit dem herrschenden Triebe, oder der Sinnlichkeit unsers Geistes und unsers niedern Wesens in Verbindung stehenden Phantasie; sondern an der lebhafteren Thätigkeit derjenigen Phantasie, die sogar Bilder der Gesetze des Verstandes und der Vernunft zu schaffen, und diese unserm Geiste auf eine Art darzustellen weiß, wodurch
Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Zweyter Theil. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1798, Seite 399. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ramdohr-Venus_Urania-Band_2.djvu/399&oldid=- (Version vom 1.8.2018)