Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Erster Theil | |
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gegen hebende Zartheit fühlt, und beyde ihre so modificierten Naturen vereinigen, um sich durch den gemeinschaftlichen Genuß einer gespannten Zärtelung wechselseitig zu beglücken; – so bilden sie zusammen ein Paar, das in Vergleichung mit allen einzelnen Individuen eines jeden der beyden Geschlechter, und der gepaarten Personen von einerley Geschlecht, als eine vollkommnere Person der Gattung nach erscheint. Sie vereinigen Vorzüge, welche jene nicht an sich tragen, und welche doch einzeln bey den Individuen der beyden Geschlechter angetroffen werden. Diese, beyde beglückende Vereinigung ist – Geschlechtszärtlichkeit.
Geschlechtszärtlichkeit wird oft Freundschaft zu Personen vom andern Geschlechte genannt; ich würde sie selbst so nennen, wenn ich nicht Mißverständnisse befürchtete. Denn unstreitig hat diese Geschlechtszärtlichkeit alles mit der Freundschaft gemein, bis auf die Art der Sympathie, welche die Verbündeten hauptsächlich an einander zieht.
Auch hier wird eine gewisse Uebereinstimmung des Geschmacks und der äußeren Verhältnisse vorausgesetzt; damit die Verbündeten sich fühlen, sich verstehen, in einem Genuß des Lebens zusammentreffen können. Ich habe es bereits im zweyten Buche gesagt: Freundschaft unter Personen von verschiedenem Geschlechte, Geschlechtszärtlichkeit, kann nicht entstehen, wenn nicht der Mann die Frau so weit zu sich herauf hebt, und sie ihn so weit zu sich herabzieht, daß sie beyde wechselseitig an der Begünstigung ihrer herrschenden Triebe unmittelbar Theil nehmen können. Und zwar nicht bloß in einem oder dem andern Punkte, sondern in solcher Ausbreitung und
Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Erster Theil. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1798, Seite 213. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ramdohr-Venus_Urania-Band_1.djvu/213&oldid=- (Version vom 1.8.2018)