Philon: Ueber Belohnungen und Strafen (De praemiis et poenis) übersetzt von Leopold Cohn | |
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die Entschlüsse und die Handlungen so wie das gesprochene Wort, und diese drei Dinge einander entsprechen und durch ein unlösbares Band harmonisch verbunden sind, dann herrscht Glückseligkeit, d. h. die untrüglichste Weisheit und Einsicht, Weisheit in Bezug auf Gottesverehrung, Einsicht in der Führung des menschlichen Lebens. 82 Solange nun die Gesetzesvorschriften nur im Munde geführt werden, erfahren sie geringe oder gar keine Schätzung; sobald aber vollkommen entsprechende Handlungen in allen den verschiedenen Lebensberufen hinzukommen, da steigen sie gleichsam aus tiefem Dunkel ans Licht empor und leuchten in hellem Ruhmesglanze. 83 Denn welcher selbst von Natur missgünstige Mensch wird nicht einräumen, dass dieses Volk allein ein weises und verständiges ist, dem das Glück zuteil geworden nicht zuzulassen, dass die göttlichen Mahnungen in den Wind gesprochen wurden, da die entsprechenden Handlungen ausblieben, sondern das gesprochene Wort zu erfüllen durch lobenswerte Tat? 84 Dieses Volk ist nicht weit von Gott entfernt, denn es schaut in Gedanken immerfort die Schönheit des Aethers und lässt sich von himmlischer Liebe leiten; wenn daher einer fragen wollte, welches Volk ist gross? könnte man ihm treffend antworten: dem Gott seine andächtigen Gebete erhört und dem er nahe ist, wenn es ihn aus reinem Herzen anruft[1].
85 (15.) Da es aber eine doppelte Art von Feinden gibt und die eine aus Menschen besteht, die es aus Habgier absichtlich sind, die andere aus Tieren, die unabsichtlich in einem natürlichen Gegensatz zu uns stehen, so müssen wir über beide besonders handeln, und zwar zuerst über die von Natur uns feindlichen Tiere[2]; denn diese sind nicht Feinde einer Stadt oder eines Volkes, sondern des gesamten Menschengeschlechts, [p. 422 M.] und zwar nicht für einen bestimmten Zeitraum, sondern für unbegrenzte und unbeschränkte Dauer. 86 Einige dieser Tiere fürchten den Menschen als ihren Herrn und ducken sich vor
Philon: Ueber Belohnungen und Strafen (De praemiis et poenis) übersetzt von Leopold Cohn. Breslau: H. & M. Marcus, 1910, Seite 403. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:PhilonPraemGermanCohn.djvu/025&oldid=- (Version vom 2.10.2017)