Richter, indem er das Urtheil spräche, würde sagen: Ihr seid schuldig und zum Tode verurtheilt, oder: Ihr seid unschuldig und freigesprochen; wie könnte man wissen, wer hier schuldig oder unschuldig wäre? ob der Richter nur einen, oder zwei, oder vielleicht alle drei gemeint habe. Darum werden auch unsere (englischen) Urtheilsprüche mit Anwendung der bestimmenden einfachen Zahl abgefaßt; z. B.: Halte deine Hand in die Höhe! Du bist bei deinem Namen N. N. angeklagt, daß du die Furcht Gottes nicht vor Augen gehabt u. s. w. Dieses Beispiel läßt sich nun auf alle Unterredungen und Verhandlungen anwenden. Auch siehet man leicht ein, daß die Mißverständnisse, die durch Verwechselung der Einzahl mit der Mehrzahl unvermeidlich entstehen müssen, nur durch weitläuftige Umschreibung vermieden werden können. Und da ohne Zweifel die Vermeidung solcher Weitschweifigkeiten und Dunkelheiten den Gebrauch der bestimmenden einfachen Zahl zuerst nothwendig machte, so kann derselbe auch mit Recht nicht aufgegeben werden, so lange noch dieselbe Nothwendigkeit dafür vorhanden ist, und diese wird immer fortdauern, so lange es zwei Menschen in der Welt giebt.
§. 5. Dieses ist jedoch noch nicht Alles, was ich gegen die Verwechselung der einfachen Zahl mit der Mehrzahl einzuwenden habe. Es geschah zuerst aus Nachahmung der eitlen Huldigungen, welche die Heiden ihren Göttern darbrachten, daß man diese verkehrte Art zu reden einführte, um dem Stolze der Päpste und Kaiser dadurch zu schmeicheln. Man glaubte einzelnen Großen
Wilhelm Penn: Ohne Kreuz keine Krone. Georg Uslar, Pyrmont 1826, Seite 195. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Penn_Ohne_Kreuz_keine_Krone.djvu/203&oldid=- (Version vom 1.8.2018)