Zum Inhalt springen

Seite:Penn Ohne Kreuz keine Krone.djvu/142

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Achtes Kapitel.

§. 1. Der Stolz trachtet nicht nur nach hohen Einsichten, sondern auch nach Macht. §. 2. Dieses beweiset der Fall mit Korah, Dathan etc. §. 3. Auch Absalons Ehrgeiz bestätigt es. §. 4. Nebukadnezar giebt ebenfalls ein Beispiel davon. §. 5. So auch Pisistratus, Alexander, Cäsar u. a. §. 6. Die Türken, die so viel Blut vergossen haben, um ihr stolzes Streben nach Gewalt zu befriedigen, sind ein lebender Beweis. §. 7. Das letztere Jahrzehent des Christenthumes übertrifft alle jene Beispiele. §. 8. Der Ehrgeiz wohnet nicht allein an Höfen, sondern findet auch in der Brust der Privatpersonen Raum, und stört die Ruhe und Glückseligkeit der Familien und Gesellschaften. §. 9. Groß ist der Friede Derer, die durch Hülfe der göttlichen Gnade ihren Begierden Schranken setzen, und die Macht, die sie besitzen, nur zum Besten ihrer Mitmenschen anwenden.


§. 1. Nun wollen wir eine andere Wirkung dieser bösen Eigenschaft des Stolzes betrachten, welche die gewöhnlichste, auffallendste und schädlichste derselben ist. Der Stolz trachtet beständig mit Eifer nach Macht; und dieses leidenschaftliche Trachten der Menschen hat zu allen Zeiten die mehrste Unruhe und Zerstörung in der Welt angerichtet. Es würde eine unnöthige Bemühung seyn, wenn ich weitläuftige Beweise hierüber beibringen wollte; da nicht nur die Jahrbücher der Geschichte, sondern auch unsere eigenen Erfahrungen uns überzeugen, daß die mehrsten Kriege der Völker unter sich und mit Andern, die mehrsten Entvölkerungen der Staaten und Zerstörungen der Städte, nebst allen Verheerungen, Bedrückungen

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Penn: Ohne Kreuz keine Krone. Georg Uslar, Pyrmont 1826, Seite 134. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Penn_Ohne_Kreuz_keine_Krone.djvu/142&oldid=- (Version vom 1.8.2018)