der Schildwache zurückgewiesen. Alsbald geht es unten herum, durch den Ort, nach Ober-Poyritz, Großgraupa hinüber und nach dem als höchst romantisch bezeichneten Wesenitzgrund, über die Lochmühle nach Lohmen; und bald ist man in Neustadt, am ersehnten Ziele.
Eines der ersten Geschäfte war, die Dresdner Gesundheitskarte auf dem Rathaus vorzulegen. Dieses „gebührenfreie“ Papier lautet:
gültig nur für die Dauer der unten bemerkten Reise.
Dem Kreuzschüler Herrn Julius Rachel von hier, 18 Jahr alt, wird zu der Reise, welche derselbe, um Verwandte zu besuchen, von hier über Lohmen, Hohnstein nach Neustadt b. Stolpen und von da nach Dresden zurück innerhalb der nächsten sieben Tage machen und den 30ten Sept. antreten will, in Gemäsheit der Verordnung vom 13ten August 1831, zum Ausweis über den guten Gesundheitszustand der hiesigen Residenzstadt die gegenwärtige Legitimationskarte hierdurch ertheilt.
Gegeben zu Dresden den 29ten September 1831.
von Oppell.
Anmerkungen: 1.) Diese Karte ist in jedem Nachtquartier zu visieren. 2.) Wenn der Inhaber derselben sie einem Andern giebt, um ihm dadurch zu seinem Fortkommen zu verhelfen, so verfällt er in eine Strafe von acht Tagen bis zu vier Wochen Gefängniß. – Das Neustädter „Visum“ aber lautet:
Herr Produzent hat sich seit dem 30ten September c. ai. in hiesigem Orte aufgehalten, woselbst der Gesundheits Zustand gut ist.
Neustadt bei Stolpen den 3ten October 1831.
Die Oktobertage in Neustadt und Hohenstein bringen nun außer Gesellschaften im Hause Kirmesmahlzeiten, lustige Tanzabende, überhaupt kleinstädtisches Idyll, Festzeiten für Herz und Magen, in denen sich der junge Mensch gar glücklich fühlt. Es fehlt beim Residenzler nicht an Kritik. So nennt er einmal die Tanzmusik aus Schandau nicht Schandauer, sondern Schandmusik.
Paul Rachel: Altdresdner Familienleben. Verlag des Vereins für Geschichte Dresdens, Dresden 1915, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Paul_Rachel_Altdresdner_Familienleben.pdf/106&oldid=- (Version vom 8.3.2024)