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Seite:Otmar Volcks-Sagen.pdf/219

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nicht ohne Grund, mit Feuer und Schwerdt verwüstet, oder doch ins Interdickt gelegt zu werden. Aber, sey es, daß man in Conradsburg die genaue Untersuchung einer Geschichte scheute, die das tausendzüngige Gerücht schon zu weit ausgebreitet hatte, oder, daß der Thäter nicht zu entdecken war, oder, daß das Kloster auf die Ausfüllung eines leeren Plätzchens im Märtyrer- und Heiligen-Kalender, nach Jahrhunderten, spekulierte; kurz das Urtheil der diesmal nicht ganz ungnädigen Herren fiel dahin aus: „Auf ewige Zeiten sollte Stangerode, für den dort, an einem in Amtsgeschäften begrifnen Mönch, frevelhaft verübten Mord, einen Kuttenzins bezahlen, und zwar jedes der dreizehn Häuser (aus so vielen bestand damals der Ort) Einen silbernen Pfennig. Dieser Kuttenzins sollte alle Jahre, am Sankt Thomas-Tage, von der ganzen Stangeröder Gemeinde, bei nahmhafter Pön einer Tonne Heringe für jede versäumte Minute nach Sonnenaufgang,

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Johann Karl Christoph Nachtigal: Volcks-Sagen. Wilmans, Bremen 1800, Seite 219. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otmar_Volcks-Sagen.pdf/219&oldid=- (Version vom 1.8.2018)