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Seite:OABacknang.djvu/89

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D. Zehenten.

Die Zehentverhältnisse waren zur Zeit des Erscheinens der Ablösungsgesetze, wie sie sich aus den Amtsgrundbüchern ergeben, folgende.

Backnang samt Parzellen: Der große und kleine Zehente stand dem Staat allein zu, ebenso der Weinzehente, welcher vormals auf der Stadtmarkung nicht unbedeutend war; der Heuzehente wurde im Jahr 1583 der Stadtgemeinde käuflich überlassen, hernach aber von derselben nicht mehr erhoben. In Mittelschönthal und Stiftsgrundhof hatte die Pfarrei Erbstetten den kleinen Zehenten; von Novalien bezog ihn am ersteren Orte der Staat.

Allmersbach. Der große und kleine, sowie der Weinzehente gehörte dem Staat, der Heuzehente war im Jahr 1588 der Stadt Backnang mit dem dortigen Stadthofe käuflich überlassen worden.

Althütte mit Parzellen: Den großen und kleinen Zehenten hatte der Staat zu beziehen; Heuzehente wurde keiner gereicht.

Bruch. Den großen Frucht- und kleinen Zehenten hatte der Staat, mit Ausnahme der für die Mößnerei Unter-Weissach besonders ausgesteinten Distrikte, den Weinzehenten der Staat allein; Heuzehente wurde keiner gereicht.

Cottenweiler. Der große Frucht-, und kleine Weinzehente gehörte dem Staat einig und allein; Heuzehente bestand nicht.

Ebersberg. Von den Gütern der Gemeinde, d. h. mit Ausnahme des dem Staat selbst gehörigen Schloßgutes, waren nur die Allmanden dem Staat zehentpflichtig; der Weinzehente gehörte dem Staat allein.

Fornsbach. Der Staat, früher das Kloster Murrhardt, hatte den großen, kleinen und Novalzehenten; für den Heuzehenten wurde ein Bestimmtes in Geld entrichtet.

Grab mit Parzellen: war dem Staat allein zehentpflichtig; Mannenweiler und Morbach gaben weder kleinen noch Heuzehenten, Trauzenbach den kleinen Zehenten nicht.

Groß-Aspach. Der Staat hatte nur einen besonders ausgesteinten, vom Kloster Steinheim herrührenden Distrikt in Absicht des großen und kleinen Zehentens anzusprechen; den übrigen größeren Theil des Fruchtzehenten bezog Baron von Sturmfeder. Den kleinen Heu- und Weinzehenten hatte derselbe dem Pfarrer zur Nutzung eingeräumt.

In Fürstenhof bezog der Staat den großen Fruchtzehenten, den kleinen die Pfarrei; Heuzehente wurde nicht gereicht.

Im Karlshof bezog Baron von Sturmfeder den großen und kleinen Zehenten.

Groß-Erlach. Der große Zehente gebührte der Herrschaft Löwenstein, der kleine der Pfarrei Sulzbach; in Fischbach hatte

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 089. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/89&oldid=- (Version vom 1.8.2018)