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Seite:OABacknang.djvu/159

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alle Obrigkeit, den Stab, alle Frevel, Strafen und Bußen, die Bewohner haben Württemberg nur als Schirmherrn die Erbhuldigung geleistet, seien demselben nicht frohn- oder sonst dienstbar, den Stab bei dem eigenen Gerichte besitze der vom Kloster verordnete Schultheiß und die Appellation gehe nach Belieben an das württembergische Hofgericht oder an die Stadtgerichte zu Stuttgart, Backnang und Marbach. Allein die reformirende Thätigkeit Württembergs ging auch hier bald weiter: den 31. August 1562 wurde zum ersten Male im Namen des Herzogs zu Allmersbach Vogtgericht gehalten, die Landesordnung verlesen, das Gericht gewählt und geordnet (Besold Virg. 222).

Übrigens schreibt sich der württembergische Besitz allhier zum Theil auch vom Stift Backnang her, denn nach dessen Lagerbuch von 1568/69 besaß dasselbe den großen Frucht-, den Wein-, den kleinen Zehenten, manche Heuzehenten, einige Wälder, die Kelter ob dem Dorf, verschiedene Hellerzinsen u. s. w. Wegen der Entfernung des Ortes vom Sitze der Klostershofmeisterei Weiler wurde er im Jahr 1712 von ihr getrennt und Allmersbach bildete ein eigenes Stabsamt der Stiftsverwaltung Backnang in der Art, daß der jedesmalige Stiftsverwalter zu Backnang zugleich Stabsamtmann und Amtsschreiber zu Allmersbach war. In Folge der Aufhebung des altwürttembergischen Kirchenguts wurde der Ort bei der Organisation des Jahrs 1807 dem Oberamt Backnang einverleibt.

Seit der Einführung der Reformation versah der jeweilige Diakonus von Backnang die Pfarrei Allmersbach (Binder Kirchen- und Lehrämter 132); im Jahr 1839 wurde hier ein ständiger Pfarrverweser aufgestellt und den 17. Nov. 1864 die Pfarrei zum ersten Male definitiv besetzt. – Nach dem kloster-weilerschen Lagerbuch von 1576 gehört die Kastenvogtei des Heiligen Unsrer l. Frau dahier von des Klosters wegen der Herrschaft Württemberg, haben Schultheiß Gericht und Rath mit Bewilligung des Klostershofmeisters den Meßner zu wählen und sind die Pfleger Unsrer l. Frau von deren Einkommen die Kirche mit Chor, Thurm, Glocken, Gehäng, ohne des Klosters Zuthun zu unterhalten schuldig.

Etwa 1/4 Stunde nördlich von Allmersbach weist der Flurname Fautschweiler auf ein abgegangenes Örtchen Fautschweiler, Vogtsweiler, hin. Hiesige Besitzungen des Stiftes Backnang bestätigte den 11. April 1245 Pabst Innocenz IV. und den 23. Febr. 1459 erließ Graf Ulrich von Württemberg demselben Hellerzinsen. Schon das Lagerbuch von 1528 sagt: „V. ist etwan ein Hof gewesen, allda hat die Herrschaft Wirtemberg alle Oberkeit ... und ist Reichenberger Amts“, worauf es ein dem Stift Backnang gehöriges Lehengütlein aufführt.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 159. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/159&oldid=- (Version vom 1.8.2018)