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Seite:OABacknang.djvu/108

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Besitz der Grafschaft gesetzt sich Graf von Löwenstein nannte und der Stifter der dritten Löwensteinischen Grafenlinie und Stammvater der noch jetzt blühenden fürstlichen Häuser Löwenstein wurde. Im Pfälzerkrieg von 1504 eroberte Herzog Ulrich von Württemberg die Grafschaft Löwenstein, allein Graf Ludwig erhielt den 2. November 1510 als württembergischer Erbdiener das Untereigenthum in dem größten Theile derselben als Mannlehen und unter württembergischer Landeshoheit zurück. In unserem Oberamte zerfiel der Besitz der Grafen in das obere und das untere Amt Sulzbach; zu jenem gehörten: Fornsbach (abgesehen von der Hub), Mettelberg, Köchersberg, Hinter-Westermurr und Schloßhof, zu diesem: Sulzbach, Bartenbach, Berwinkel, Eschelhof, Erlach (wenigstens theilweise), Ittenberg, Klein-Höchberg, Lautern, Meilenberg oder Kieselhof, Schleisweiler, Siebersbach, Siebenknie, Zwerenberg, Trauzenbach [1] (Liemersbach entstand im Beginne des 18. Jahrhunderts auf löwensteinischem Boden).

Die Erwerbung der Grafschaft Löwenstein war jedoch nicht die einzige Frucht des Krieges von 1504, sondern auch die Herrschaft Weinsberg wurde jetzt württembergisch. In der späteren Zeit gehörten in den Böhringsweiler Stab, welcher einen Bestandtheil des württembergischen Amtes Weinsberg ausmachte, die folgenden Orte des jetzigen Oberamtes Backnang: Vorder-Büchelberg, Groß-Höchberg, Neufürstenhütte, Klein-Erlach, d. h. wohl der auch heutzutage nicht mit der Gemeinde Groß-Erlach, sondern mit Neufürstenhütte verbundene Theil Klein-Erlachs, sämtlich Filialien von Wüstenroth, ferner Eschenstruet und Liemannsklinge, Filialien von Sulzbach, und Schönthalerhöfle, Morbach, Mannenweiler, Grab, Schönbronn, Hinter-Büchelberg, Filialien von Murrhardt. Diese Orte bildeten ohne Zweifel schon frühe die Zugehörungen von Böhringsweiler und theilten dessen Schicksal. Ursprünglich den Herren von Weinsberg gehörig wurde nämlich dieser Ort am 15. April 1330 mit allen Zugehörungen von Engelhard von Weinsberg und seiner Frau Anna für 700 Pfd. Hllr. an Kraft von Hohenlohe verkauft. Als die Herrschaft Weinsberg in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts an Kurpfalz gelangt war, machte dieses gegenüber der hohenlohischen

  1. Zwischen Württemberg, welchem in diesen Ämtern jedenfalls die hohe malefizische Ober-Herrlichkeit und Gerechtigkeit nebst allen derselben anhangenden Geboten und Verboten zustund (Lagerb. von 1591), und Löwenstein gab es jedoch eine Reihe von Verwicklungen und Streitigkeiten, die durch einzelne Vergleiche beseitigt wurden; so wurde z. B. den 1. September 1595 unter anderem festgesetzt, daß in diesen Ämtern die nicht der hohen malefizischen Obrigkeit anhangenden freventlichen Handlungen vor das Gericht zu Sulzbach gehören sollen, welches Löwenstein besetzte, wozu aber der kloster-murrhardtische Ammann den Zutritt hatte, die Frevel wurden unter Löwenstein und Murrhardt getheilt. Allgemeinerer Natur und auf diese beiden Ämter bezüglich war auch der Vergleich vom 9. April 1674 (Sattler, Herzoge 10, 234)
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 108. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/108&oldid=- (Version vom 1.8.2018)