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Seite:OAB Sulz.djvu/085

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(gleich im Jahr nach württembergischem Ankauf) der Fall. (Bezüglich Unterbrändi’s siehe diesen Ort.) Die Ämter Sulz, Dornstetten, Dornhan und Alpirsbach wurden durch die Synodalordnung vom 1. August 1547 in ein Dekanat vereint, das zu Sulz seinen Sitz hatte. Solches kam 1577 zum Generalat Tübingen, später zum Generalat Bebenhausen, den 3. November 1810 wieder zum Generalat Tübingen, am 18. Oktober 1823 aber zum Generalat Reutlingen. Das Amt Rosenfeld kam 1547 zum Dekanat Balingen. Am 3. November 1810 gab das Dekanat Sulz an das Dekanat Freudenstadt ab: Lombach, Ober-Iflingen, Reinerzau, Schömberg und Wittendorf; dagegen erhielt es vom Dekanat Balingen: Aistaig, Mühlheim am Bach und Weiden, und noch weiter von demselben Dekanat den 20. April 1824: Rosenfeld, Bergfelden, Bickelsberg, Isingen, Leidringen, Rothenzimmern und Trichtingen, und den 7. Januar 1836 wurde ihm auch die neugestiftete evangelische Stadtpfarrei Oberndorf (mit dem von Wittershausen getrennten Boll als Filial) zugetheilt.

Bei der definitiven Eintheilung der katholischen Landeskirche, den 3. November 1810, kamen zum Landcapitel Horb: Leinstetten mit Bettenhausen; zum Landcapitel Ebingen: Binsdorf. Nachdem das Landcapitel Ebingen aufgehoben worden war, wurde Binsdorf dem Dekanat Spaichingen (den 23. Februar 1820), hierauf dem neuerrichteten Dekanat Schömberg (den 15. August 1844) zugeordnet.

Sämmtliche protestantische Patronate gehören der Krone, von den zwei katholischen das zu Binsdorf gleichfalls der Krone, das zu Leinstetten der Gutsherrschaft.


3. Besondere Schicksale.

Aus den Schicksalen dieses Bezirkes heben wir folgende Einzelnheiten hervor.

Beim Aufstand des armen Konrads 1514 trat in Rosenfeld Hans Stephan auf und klagte Amtmann und Gericht an, daß sie nur thäten, was der Herrschaft nützlich sey und die Gemeinde nicht darum fragten. Wer nun solches mit ihm zu rächen begehre, der solle zu ihm treten. Die ganze Gemeinde trat ihm bei und er wählte Fünfzehn aus ihr aus, die dann in der Umgegend herumzogen, die Bewohner von Bergfelden, Vöhringen und anderer Nachbarorte ebenfalls für ihre Sache gewannen. Zu Dornhan sprach sich der Unwillen namentlich gegen den Schultheißen aus, dessen Absetzung verlangt wurde. Es kam jedoch zu keiner weiteren Thätlichkeit. Als Rudolph von Ehingen nach Abschluß des Tübinger Vertrags in die

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 085. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/085&oldid=- (Version vom 1.8.2018)