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Seite:OAB Sulz.djvu/083

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schließen, zuerst zusammengehörte. Sie begriff im brandeckischen Antheil: Sterneck, Brandeck, Busenweiler, Dottenweiler, Fürnsaal, Geroldsweiler, Trollenberg, Unterbrändi und Wälde. Den Herren von Leinstetten gehörte Leinstetten, Lichtenfels und Bettenhausen.

Neben diesen weltlichen Besitzern wurde unter den geistlichen der Abt von Alpirsbach der bedeutendste (s. A. I. 5).

Württemberg erwarb die Herrschaft Rosenfeld, welche namentlich auch einen Theil des „Höbergs“ (Heubergs) begriff, durch Kauf von den Herzogen von Teck im Jahr 1317 und Dornhan von eben demselben um 1380, die Herrschaft Sulz von den Herren von Geroldseck 1471–73, Marschalkenzimmern von den Herren von Grafeneck 1598, die Herrschaft Sterneck von den Grafen von Attembs 1749.

Diese altwürttembergischen Besitzungen waren unter verschiedene Ämter vertheilt. Das altwürttembergische Amt Sulz begriff Sulz, Schloß Albeck, Fluorn, Holzhausen, Mühlheim, Sigmarswangen und den Hof Burgösch. Dazu kamen nach dem Tode des Grafen Wilhelm von Zimmern die Höfe Ramstein, Butschhof, Wenthof und Bruderhaus, welche dem Amt den 5. Mai 1595 einverleibt, 1807 aber dem Oberamt Rottweil zugetheilt wurden. Auch der bisherige Kammerschreibereiort Marschalkenzimmern wurde 1807 dem Oberamtmann in Sulz, unter dessen Oberamtsstab er übrigens bereits gehört hatte und welcher in den letzten Zeiten zuvor allda Schloßverwalter gewesen war, unter Aufhebung dieser besonderen Stelle – gleich den andern Finanzkammerorten untergestellt.

Zum altwürttembergischen Amt Rosenfeld gehörten die A. I. 5 aufgezählten Bestandtheile, dazu noch Flözlingen und Täbingen.

Dem altwürttembergischen Amt Dornhan waren zugetheilt: Dornhan, Gundelshausen und die sterneckischen Lehensorte Breitenau, Busenweiler, Fürnsaal, Wälde, Geroldsweiler, Unterbrändi und Trollenberg. Diese Lehensorte waren 1749 in ein unter dem Oberamt Dornhan stehendes Stabsamt vereint worden, das bis 1806 bestand. Rothenzimmern gehörte zum Klosteramt St. Georgen; Boll, halb Dürrenmettstetten, Hopfau, Niederdobel und Wittershausen zum Klosteramt Alpirsbach.

Durch den Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 erhielt Württemberg den Antheil des Stifts Muri an Dürrenmettstetten, welcher dem württembergischen Oberamt Rottweil und der Landvogtei Rottweil zugetheilt wurde. Der napoleonische Tagsbefehl vom 19. Dezember 1805 verschaffte ihm die Oberherrlichkeit über die ritterschaftlichen Orte Leinstetten und Bettenhausen (damals

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 083. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/083&oldid=- (Version vom 1.8.2018)