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Seite:OAB Sulz.djvu/070

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Während in anderen Thälern des Schwarzwaldes das Einbinden des Holzes in Flöße und das Verflößen selbst von Flößergesellschaften im Accord übernommen wird, wird hier in der Regel sowohl das Einbinden, als das Verflößen im Taglohn auf Rechnung der Händler und nur das Zurüsten des Holzes im Walde zu Floßholz im Accord ausgeführt, und zwar fahren die hiesigen Flößer unter der Leitung eines sogenannten Floßführers meist nur bis Nürtingen oder Canstatt, während dann von dort aus andere der dortigen Floßstraße kundige Flößer den Floß bis Mannheim führen.

Ein Theil der Flöße wird freilich auch schon im Lande selbst, namentlich in Nürtingen oder Canstatt verkauft, während der übrige Theil nach Mannheim geführt und dort verkauft wird. Im ganzen Oberamtsbezirk sind etwa 50 Flößer ansäßig und werden zur Bemannung Eines Floßes 6 Mann gerechnet. Als Aufwand für den Transport des Holzes vom Wald bis nach Mannheim rechnet man im Durchschnitt 4 kr. per 1 c′, nämlich:

Hauerlohn 1/2 kr.
Fuhrlohn bis an’s Wasser 1/2–2 kr.
Einbinden in Flöße 3/4 kr.
Transport zu Wasser incl. Zoll 11/4 kr.
Spesen 1/4 kr.
31/4–43/4 kr.

Die bedeutenden Abgaben, welche Seitens der die Flößerei betreibenden an Mahlmüller, Fischwasser-Berechtigte etc. bezahlt werden müssen, lasten schwer auf diesem für die Bevölkerung so wichtigen Gewerbe und sind in letzter Zeit schon Einleitungen getroffen worden, einen Theil dieser Abgaben zu fixiren oder zur Ablösung zu bringen. Das weitere Vorrücken der Eisenbahn im Neckarthal wird jedenfalls in dieses ganze Gewerbe eine gänzliche Neugestaltung der Verhältnisse bringen. Außer dem Langholzhandel spielt eine jedoch untergeordnete Rolle der Handel mit Hopfenstangen; Brennholz wird nicht exportirt, sondern zum eigenen Bedarf des Bezirks verwendet.


VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.

A. Grundherren.

Fast in allen Orten des Bezirks war der Staat bis auf die neueste Zeit, wo die Ablösung durchgeführt wurde, ganz oder wenigstens größtentheils Grundherr und bezog als solcher die grundherrlichen

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 070. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/070&oldid=- (Version vom 1.8.2018)