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Seite:OAB Sulz.djvu/047

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  Morg. V. Rein-Ertrag. Geldwerth im 40fachen
Betrag
Waldungen 14.749 2 18.589 fl. 1 kr. 743.560 fl. 40 kr.
Weiden mit unbestimmter Fläche 6.290 2 3.245 26 129.817 40
Schaafweiden mit unbestimmter Fläche bei 6.733 St. 1.671 39 66.866
Steinbrüche, Lehmgruben, Fischwasser etc. 219 36 8.784
  59.223 15/8 196.753 fl. 15 kr. 5.274.716 fl. 45 kr.

Unter dieser Summe ist jedoch der Grundbesitz der Staats- und anderer steuerfreier Institute nicht begriffen. Ersterer besteht laut der im Jahre 1852 gefertigten Übersicht in nachstehenden nutzbaren Flächen:

  Morg. V.
952 33/4 zellglich gebaute Äcker,
48 11/2 nicht zellglich gebaute Äcker,
3 23/4 einmähdige Wiesen,
252 31/4 zweimähdige Wiesen,
16 23/4 Küchengärten und Länder,
127 11/2 Baumgüter,
3.079 21/2 Waldungen,
227 21/2 Weiden mit bestimmter Fläche,
zusammen 4.709 M. 1/2 V.


B. Werth und Eigenthum der Gebäude.

Es beträgt der Werth an Gebäuden und zwar an
a) besteuerten 2721 Haupt- und 705 Nebengebäuden nach dem Gebäudesteuerkataster vom 1. Juli 1860 1.676.056 fl.,
b) versicherten nach dem Brandversicherungsanschlag auf den 1. Juli 1860 (bei 2852 Haupt- und 741 Nebengebäuden) 4.304.025 fl.
also 489 fl. beziehungsweise 1.198 fl. für Ein Gebäude.


C. Geldwerth des Viehstandes.

Nach der jüngsten Aufnahme des Viehstandes auf den 1. Januar 1862 und den früher dießfalls angenommenen Sätzen für den Werth der verschiedenen Thiergattungen (vrgl. Memminger Beschr. v. Württ.) 1841. S. 506) beträgt der Werth der

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 047. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/047&oldid=- (Version vom 1.8.2018)