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Seite:Neuesarchivfur03sach.djvu/125

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Hermann Knothe: Das Landeswappen der Oberlausitz

gehässige Uebereifer des Kammerprokurators hatte sich gründlich geirrt. Jedenfalls ist die Klage zurückgezogen worden. Das Bautzner Stadt- und das oberlausitzische Landeswappen sind einander gleich geblieben.[1]

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  1. Die Beschreibung des Wappens und zumal des Kleinods in der Leuber’schen Klageschrift ist, wie schon Carpzov (Ehrentempel I, 62) bemerkt hat, in jeder Hinsicht ungenau. Ihm zufolge sollten sich auf dem Helm des Landeswappens „zwei goldne Adlerflügel“ erheben. Allein nirgends finden sich zwei Flügel, überall nur einer und dieser dürfte niemals „golden“ gewesen sein. Seit wann er aber in Blau, als einer der beiden alten Bautzner Stadtfarben, dargestellt wird, wissen wir nicht. Ebensowenig wissen wir, seit wann auf diesem Fluge die Schildfigur, die dreizinnige goldne Mauer, nochmals aufgelegt war. Auf den oben erwähnten kursächsischen Doppelthalern von 1638 haben wir dieselbe noch nicht entdecken können. In einem kurfürstlich sächsischen Gesammtwappen von 1680 bei Hefner a. a. O. Tafel 29 findet sie sich aber bereits.
Empfohlene Zitierweise:
Hermann Knothe: Das Landeswappen der Oberlausitz. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Alterthumskunde. Dritter Band, Zweites Heft. Wilhelm Baensch Verlagshandlung, Dresden 1882, Seite 117. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Neuesarchivfur03sach.djvu/125&oldid=- (Version vom 1.8.2018)