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Seite:Neuesarchivfur03sach.djvu/118

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Hermann Knothe: Das Landeswappen der Oberlausitz

Marggraffthums, Wappen führete, auch von Alters den Rennfahnen auf dem Rathhause zu Budissin aus altem Herkommen gehabt hätten, und als sich gedacht unser Marggraffthum an diese unser Cron Böhmen … gutwillig untergeben, wäre dasselbige bey allen solchen seinen Rechten und Freyheiten blieben und versprochen, füro darbey gelassen und gehandhabet zu werden“.[1] Diese „Meinung“ kann dem Könige nur von Bautzen „vorgetragen“ worden sein, welches sich gegen die Anschuldigung zu vertheidigen hatte, als habe es unbefugter Weise die Zinnenmauer dem ganzen Lande als Landeswappen aufdrängen wollen. Wir lassen es unentschieden, ob die Stadt aus historischer Unkenntnis oder aus kluger Berechnung die Sache so darstellte, dass „die Stadt des Landes Wappen führe“. Wie über die meisten Differenzpunkte so enthält jene sogenannte decisio Ferdinandea auch über diesen, ob die Zinnenmauer als Landeswappen zu gelten habe, eine königliche Entscheidung nicht.

Unmittelbar darauf (1547) vernichtete der verhängnisvolle „Pönfall“ auf lange Zeit hinaus den Wohlstand und den Einfluss der Sechsstädte. Die gemeinsame Noth liess dieselben aber jetzt auch treuer zusammen halten, als früher oftmals geschehen war. Ferdinand I. nahm auch als Kaiser in sein neues Siegel (1556) den Schild mit der Zinnenmauer auf, ebenso alle seine Nachfolger auf dem böhmischen Throne. Unter dem Winterkönig Friedrich I. erscheint dieselbe sogar zum ersten Male auf einer Münze.[2] Sie galt jetzt unzweifelhaft für das Landeswappen der Oberlausitz. Auch die Proteste von Görlitz waren endlich verstummt. Eine offizielle Anerkennung als Landeswappen war aber bis jetzt niemals erfolgt.

Bekanntlich besetzte 1620 Kurfürst Johann Georg von Sachsen für Kaiser Ferdinand II. sowohl die Ober- als die Niederlausitz, da sie an der Wahl Friedrichs von der Pfalz zum böhmischen Könige theilgenommen hatten. Dafür erhielt Kursachsen beide Länder zuerst (1623) in Pfandbesitz, infolge des Prager Friedens (1635) aber als Erblehn gereicht. Durch den Traditionsrezess vom 30. Mai


  1. Oberlausitzer Kollektionswerk II, 1298.
  2. Doppelthaler zu 48 Groschen von 1620. Auf der Rückseite in der Mitte das kurpfälzische Wappen, im Kreise um dasselbe sechs Wappenschilde, von denen der fünfte die Zinnenmauer, der sechste den Ochsen zeigt. Abgebildet bei Gottfried Dewerdeck, Einleitung zum schlesischen Münzkabinet, Taf. I No. 112 zu S. 150.
Empfohlene Zitierweise:
Hermann Knothe: Das Landeswappen der Oberlausitz. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Alterthumskunde. Dritter Band, Zweites Heft. Wilhelm Baensch Verlagshandlung, Dresden 1882, Seite 110. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Neuesarchivfur03sach.djvu/118&oldid=- (Version vom 1.8.2018)