verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 17 | |
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[Rumänien.] Rumänien steht in vertragsmäßigem Verhältnis zu Deutschland, der Schweiz, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und Rußland (Vertrag vom 4./16. Dez. 1886).
Mit der Türkei hat Rumänien 1887 einen der serbisch-türkischen Handelskonvention analogen Vertrag geschlossen, in welchem jedoch Konventionaltarife für 25 Warenkategorien aufgestellt sind.
[Rußland.] Die von Rußland abgeschlossenen Verträge zeichnen sich von den zwischen andern Staaten abgeschlossenen dadurch aus, daß sich Rußland bezüglich der Gestaltung seines Zolltarifs vollständig freie Hand vorbehielt und die Tarifposten selbst durch diese Verträge in keiner Weise berührt werden. Die Verträge enthalten daher keine Konventionaltarife, oft auch nicht die Meistbegünstigungsklausel, bezwecken vielmehr meist eine gegenseitige Erleichterung unnötiger, den Handel beschwerender Formalitäten, durch Aufstellung bequemer gelegener Zollämter, den gegenseitigen Musterschutz etc. Derartige Verträge hat Rußland innerhalb der letzten 30 Jahre abgeschlossen: mit Belgien (28. Mai 1858), den Niederlanden, Schweden und Norwegen (8. Mai 1838), Großbritannien, Österreich (2. Sept. 1863), der Schweiz, der Türkei (22. Febr. 1862), Italien (16. Sept. 1863) und Frankreich. Neuerdings hat Rußland Verträge mit Rumänien (4. Dez. 1886) und mit Spanien geschlossen. Der erstere soll bis 28. Juni 1892 in Kraft bleiben, mit stillschweigender Verlängerung und jährlicher Kündigung über diesen Termin hinaus. Der Vertrag ist ein Meistbegünstigungsvertrag mit einseitigem rumänischen Konventionaltarif. Rumänien hat in demselben für eine Reihe von Artikeln Rußland bestimmte, vom rumänischen Generaltarif abweichende Sätze zugestanden.
Handfertigkeitsunterricht. Neuere Litteratur s. Arbeitsschulen (Bd. 17).
Handfeuerwaffen (hierzu Tafel „Handfeuerwaffen IV“). Die überraschende Einführung des Magazingewehrs M/71/84 in Deutschland brachte die allerorts noch lebhaft besprochene Frage, ob es sich empfiehlt, ein Repetiergewehr für die Infanterie einzuführen, zur Entscheidung und gab Anlaß zu einem ähnlichen Vorgehen in andern Staaten. In Deutschland war unter dem Druck politischer Verhältnisse, die zur Eile zwangen, das Kaliber von 11 mm beibehalten worden. Es konnte auch hier nicht zweifelhaft sein, daß abermals eine Neubewaffnung mit einem Gewehr kleinsten Kalibers und verbesserter Magazin- und Schloßeinrichtung in nicht zu ferner Zeit unabweislich sein würde. Inzwischen hat in Deutschland das Gewehr 88 diese Erwartung erfüllt (weiteres s. unten). Auch in den andern Staaten suchte man die neuesten Erfahrungen und Fortschritte mit der Entscheidung für ein bestimmtes System eines Repetiergewehrs zu vereinigen. Als Grundlage wurde das Kaliber von 8 mm mit 4 Kaliber langem Mantelgeschoß sowohl wegen seiner rasantern Flugbahn und größern Tragweite als der leichtern Munition, welche in Ansehung des größern Munitionsverbrauchs auch die Mitführung einer größern Anzahl Patronen ohne Mehrbelastung des Mannes gestattet, angenommen; damit war einem der schwerwiegendsten Bedenken gegen die Einführung von Repetiergewehren abgeholfen.
In Frankreich, wo man bereits 1854 beim „Mousqueton de cent-gardes“ ein Kaliber von 9 mm angenommen, war man beim Chassepotgewehr M/66 wieder auf 11 mm zurückgegangen und behielt dieses Kaliber bei, als man sich 1874 zur Beseitigung der Mängel des Chassepots, namentlich seiner Papierpatrone, für das Gras-Gewehr entschied. Die Strömung zu gunsten des Repetiergewehrs führte 1878 zur Annahme des Gras-Kropatschek-Marinegewehrs M/78, aus welchem die Umänderungsmodelle M/84 und M/85 mit 11 mm Kaliber hervorgingen. Im Mai 1884 hatten die Versuche mit kleinkalibrigen Gewehren begonnen, denen der Kriegsminister Boulanger 1886 durch Annahme des Systems Lebel M/86 ein Ende machte. Auch dieses lehnt sich mit seiner Verschlußeinrichtung an das Gras-Kropatschek-Gewehr an, hat jedoch 8 mm Kaliber. Das bei demselben verwendete Pikratpulver bewährte sich seiner chemischen Unbeständigkeit wegen nicht und wurde durch das von Vieille erfundene rauch- und knalllose Pulver ersetzt, dessen Zusammensetzung und Herstellung noch (Herbst 1889) Geheimnis ist. Sein Hauptbestandteil soll Schießwolle sein. Da dieses Pulver einen erheblich stärkern Gasdruck ausübt als das bisherige, so mußte zur Auffangung des Rückstoßes eine besondere Einrichtung getroffen werden. Man versah den Verschlußkopf k (Fig. 1 u. 2), wie beim Terrysystem, vorn mit zwei Nasen n (Fig. 3), welche sich beim Rechtsdrehen des Verschlusses zum Schließen in entsprechende Nuten des Schloßgehäuses legen und nun den Rückstoß auffangen. Der Verschlußkopf, welcher im Verschlußstück v (Fig. 1–3) durch die Halteschraube h gehalten wird, trägt an der rechten Seite den Auszieher a (Fig. 1), links sitzt ein Auswerfer. Das selbstthätige Spannen des Spannstücks s mit Schlagbolzen o geschieht wie beim deutschen Gewehr M/71/84. Der Repetiermechanismus besteht aus dem löffelartigen Zubringer z, welcher im Zubringergehäuse f Führung erhält und mit der auf ihm liegenden Patrone gehoben wird, sobald beim Zurückziehen des Verschlusses die untere Nase n des Verschlußkopfes gegen seine Nase e anstößt. Er wird in dieser Lage durch den Druck des hintern Hebelendes der Patronensperre p bei i gehalten; der vordere Schnabel der letztern wird hierbei gehoben und schiebt sich vor den Boden der letzten Patrone im Magazin, deren Austreten verhindernd. Beim Vorschieben des Verschlusses wird die auf dem Zubringer liegende Patrone mitgenommen und in den Lauf geschoben, das Spannstück wird durch den Abzugsstollen t zurückgehalten, und beim Rechtsdrehen der Handhabe b drückt das Ende der Führungsnute gegen das obere Ende des Anschlagstücks g und senkt dieses mitsamt dem Zubringer; hierbei senkt sich auch der vordere Schnabel der Patronensperre, und die Spiralfeder im Magazinrohr schiebt sofort eine neue Patrone auf den Zubringer. Ein Druck gegen den Abzug zieht den Abzugsstollen herunter, und das Spannstück mit Schlagbolzen schnellt vor und feuert ab. Das Absperren des Repetiermechanismus geschieht durch Vorschieben des Stellhebelknopfes l, dabei wird der Zubringer gehoben, während das Anschlagstück in gesenkter Lage bleibt; es kann nun mit Einzelladung gefeuert werden. Der Verschluß ist kein Geradezugverschluß, er zeichnet sich außerdem nicht durch Einfachheit aus und soll, namentlich beim Schießen, öftern Störungen ausgesetzt sein. Für den heutigen Stand der Gewehre kleinsten Kalibers ist das französische M/86 veraltet, sowohl hinsichtlich der Lage des Rohrmagazins im Vorderschaft mit der zeitraubenden Einzelfüllung als der Drehbewegung zum Öffnen und Schließen des Verschlusses. Das röhrenförmige Magazin liegt im Vorderschaft und faßt acht Patronen. Das Geschoß hat die große Länge von 35 mm (4,375 Kaliber), besteht aus einem Nickelmantel mit Hartbleikern und wiegt 15 g. Die Zusammensetzung des rauch- und knallschwachen Pulvers
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 17. Bibliographisches Institut, Leipzig 1890, Seite 416. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b17_s0420.jpg&oldid=- (Version vom 23.10.2024)