verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 16 | |
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den giftigen Phosphor zu verbannen, hat man zahlreiche Sicherheitszündmassen für Antiphosphorfeuerzeuge probiert. Von diesen muß man solche unterscheiden, welche auf jeder rauhen Fläche wie die gewöhnlichen Z. sich entzünden, und solche, die einer Reibfläche von bestimmter chemischer Zusammensetzung bedürfen. Zu den letztern gehören die schwedischen Z., welche in vorzüglicher Qualität zuerst in Jönköping dargestellt wurden. Sie bedürfen einer Reibfläche, welche roten Phosphor enthält, der bekanntlich die giftigen Eigenschaften des zu den gewöhnlichen Z. benutzten weißen Phosphors nicht besitzt, vielmehr so gut wie unschädlich ist. Die Zusammensetzung derartiger Z. und Reibflächen ist:
Zündmasse | Reibfläche | |||||||
a | b | c | d | 1 | 2 | 3 | 4 | |
Chlorsaures Kali | 11 | 10 | 6 | 11 | – | – | – | – |
Rotes chromsaures Kali | 2 | 1 | – | 2 | – | – | – | – |
Braunstein | 1 | 1 | – | 11 | – | 8 | – | 4,3 |
Schwefelkies | 1,5 | 2 | – | 1,5 | 7 | – | 7 | – |
Schwefelantimon | – | – | 2–3 | – | – | – | – | 16,4 |
Umbra | – | – | – | – | – | – | – | 1 |
Glaspulver | 1,5 | 2 | – | 1,5 | 3 | – | 3 | – |
Roter Phosphor | – | – | – | – | 9 | 10 | 9 | 10 |
Leim | – | – | 1 | – | 1 | 3–6 | 1 | 1,5 |
a Salonhölzer ohne Schwefel mit 3 Teilen Gummilösung; b für geschwefelte Hölzer; d mit 3 Teilen Gummilösung anzureiben und mit Firnis zu überziehen. 1 Reibfläche für alle Antiphosphorzündhölzer, 2 Reibfläche für c, 3 Reibfläche für d. |
Phosphorfreie Z., die sich auf jeder Reibfläche entzünden, haben noch keine große Verbreitung gefunden; man hat für dieselben sehr verschiedenartige Zündmassen zusammengesetzt, z. B. 8 Teile chlorsaures Kali, 8 Teile Schwefelantimon, 8 Teile oxydierte Mennige, 1 Teil Gummi; oder 7,8 Teile chlorsaures Kali, 2,6 Teile unterschwefligsaures Bleioxyd, 1 Teil Gummi; oder 4 Teile chlorsaures Kali, 1 Teil Schwefel, 0,4 Teil rotes chromsaures Kali; oder 3 Teile chlorsaures Kali, 0,25 Teil Goldschwefel; oder 8 Teile chlorsaures Kali, 0,5 Teil rotes chromsaures Kali, 8 Teile Schwefelantimon, 3 Teile salpetersaures Bleioxyd. Die Reibzündkerzchen gleichen vollständig den Z., nur haben sie statt des Holzdrahts einen dünnen Wachsstock. – Phosphorfeuerzeuge werden zuerst 1805 in Paris erwähnt, Derosne wandte 1816 Phosphormasse für Zündhölzer an, und Jones lieferte 1832 Reibzündhölzchen mit Schwefelantimon und chlorsaurem Kali, welche zwischen zwei rauh gemachten Papierstreifen hindurchgezogen wurden. Um diese Zeit aber tauchten in Österreich und Deutschland Phosphorstreichhölzer von so großer Vollkommenheit auf, daß sie alle andern Feuerzeuge schnell verdrängten. Preshel in Wien, Moldenhauer in Darmstadt und der Schwabe Kammerer waren die ersten Förderer der Reibzündhölzchenindustrie in Deutschland; ihre Fabrikate erschienen aber anfangs so gefährlich, daß sie in vielen Staaten verboten wurden. Erst nachdem Trevany 1835 das bis dahin angewandte chlorsaure Kali teilweise durch eine Mischung von Mennige und Braunstein, Preshel 1837 vollständig durch Bleisuperoxyd und 1840 durch die eingetrocknete Mischung von Mennige und Salpeter verdrängt hatte, begann der große Aufschwung der Zündwarenindustrie, welche sich seitdem namentlich in Österreich entwickelt hat. Die ersten brauchbaren Z. mit rotem Phosphor lieferte Hochstätter in Langen bei Frankfurt a. M. 1848 zeigte Böttger die Verwendbarkeit des im Vorjahr von Schrötter entdeckten roten Phosphors zu Reibflächen für phosphorfreie Z. Eine in Schuttenhofen gegründete Fabrik für Darstellung derartiger Z. mußte aber eingehen, weil das Publikum die Anwendung einer bestimmten Reibfläche zu unbequem fand. Erst als zehn Jahre später die Böttgerschen Hölzchen aus Schweden zu uns kamen, wurden sie bereitwillig acceptiert und schnell zur Modesache. Die Fabrik zu Jönköping produzierte 1872 über 128 Mill. Stück verschiedener Feuerzeuge, und der Gesamtexport Schwedens bezifferte sich 1874 auf 8,635,000 kg Zündhölzchenfabrikate im Wert von 4,800,000 Mk. Nach dem deutschen Reichsgesetz vom 13. Mai 1884 dürfen Z. unter Verwendung von weißem Phosphor nur in Anlagen angefertigt werden, welche ausschließlich für die Herstellung von Z. benutzt werden, also nicht in den Wohnungen von Hausindustriellen. Auch ist die Verwendung von Kindern und jugendlichen Arbeitern bei der Fabrikation von Z. nur in beschränkter Weise gestattet. Vgl. Wagner, Licht und Feuer (Weim. 1869); Jettel, Zündwarenfabrikation (Braunschw. 1871); Freitag, Zündwarenfabrikation (2. Aufl., Wien 1887); Kellner, Handbuch der Zündwarenfabrikation (das. 1886).
Zündhölzersteuer, eine Aufwandsteuer, welche 1871 in Frankreich in der Form einer Fabrikatsteuer eingeführt wurde. Da dieselbe eine allzu lästige und kostspielige Überwachung notwendig machte, ist sie 1872 durch ein Zündhölzermonopol ersetzt worden. Für die nötigen Expropriationen wurden etwa 30 Mill. Frank aufgewandt. Den frühern Fabrikanten, welche eine Pachtgesellschaft bildeten, wurde dann der Betrieb gegen einen jährlichen Pachtschilling von 16 Mill. Fr. auf 20 Jahre verpachtet.
Zündhütchen, aus Kupfer- oder Messingblech gepreßte Kapseln zur Aufnahme der Zündmasse, deren Hauptbestandteil Knallquecksilber ist, dem zur Verminderung der Entzündlichkeit Mehlpulver etc. zugesetzt wird. Zum Einfüllen dienen verschiedene Vorrichtungen, z. B. durchlöcherte Kupferplatten, auf der Zündmasse liegt ein Deckplättchen aus Zinn. Verwendet werden die Z. beim Perkussionsschloß der Handfeuerwaffen, für die Zündschrauben der Granatzünder, für die Pillenbolzen der Schrapnellzünder, zur Entzündung der Dynamitsprengpatronen wie überhaupt der Explosivstoffe aus Nitroverbindungen. Die Z. der Metallpatronen für Hinterladungsgewehre sind flache Näpfchen mit ebenem Boden von solcher Metallstärke, daß sie durch das Einpressen nicht deformiert werden. Z. sind seit 1819 im Gebrauch.
Zündlichte, s. Feuerwerkerei, S. 224.
Zündmaschine, s. Feuerzeuge.
Zündnadelgewehr, s. Handfeuerwaffen, S. 105.
Zündorf (Nieder-Z.), Dorf im preuß. Regierungsbezirk Köln, Kreis Mülheim a. Rh., hat eine kath. Kirche, eine Irrenpfleganstalt und (1885) 982 Einwohner.
Zündschnur, Zündmittel zum Entzünden von Feuerwerkskörpern und Explosivstoffen; gewöhnliche Z. besteht aus Baumwollgarn, in Anfeuerung (Brei aus Mehlpulver und Kornbranntwein) getränkt (s. Feuerwerkerei, S. 224); die Bickfordsche Z. aus einer Schnur von Hanffäden, welche eine Seele von langsam brennendem Kornpulver umschließen; die Schnur ist entweder nur geteert und gekalkt, oder noch mit Band umwickelt, geteert und lackiert, oder mit Kautschuk umhüllt. Letztere beiden Arten dienen zu Sprengungen unter Wasser, daher „Wasserzünder“, die erstere namentlich in Bergwerken sowie zu allen Sprengungen mittels Schießbaumwolle und Nitroglycerinpräparate. Schnellzündschnur besteht aus mehreren Fäden Z. mit Kautschuk umhüllt und
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 16. Bibliographisches Institut, Leipzig 1890, Seite 990. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b16_s0990.jpg&oldid=- (Version vom 3.11.2024)