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Seite:Meyers b13 s0939.jpg

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 13

oder auch nomen allein genannt), wie Julius, Tullius, und den Familiennamen (cognomen), wie Cäsar, Cicero, was sich, auch nachdem die ursprüngliche Gliederung des Volkes längst verschwunden war, als Regel bis zu Ende der Republik erhielt und erst unter den Kaisern nach und nach aufhörte. Im Innern war die Familie hinsichtlich der strengen Unterordnung unter eine höhere Gewalt das treue Abbild des Staats. Diese Gewalt (die patria potestas) lag in der Hand des Hausvaters (pater familias); sie erstreckte sich über alle Angehörige des Hauses und war so uneingeschränkt, daß sie die Befugnis einschloß, die Kinder auszusetzen, zu verkaufen und zu töten. Um die Kinder am Leben zu erhalten, war es erforderlich, daß sie der Vater, dem sie nach der Geburt zu Füßen gelegt wurden, aufhob (was suscipere oder tollere hieß); sie erhielten, die Knaben am neunten, die Mädchen am achten Tag (dies lustricus), Namen und religiöse Weihe und wurden hierauf im elterlichen Haus erzogen und unterrichtet, letzteres wohl auch durch Privatlehrer, welche für eine Mehrzahl von Kindern Schulen errichteten. Die Knaben wurden, ursprünglich wohl nach Zurücklegung des 17., später des 16., 15. und sogar des 14. Lebensjahrs, unter feierlichen Gebräuchen durch Ablegung des Knabenkleides (der toga praetexta) und Anlegung der Männertoga (toga virilis) unter die Bürger aufgenommen und traten damit in sämtliche bürgerliche Pflichten und Rechte ein, blieben aber dessenungeachtet in der väterlichen Gewalt, bis der Vater starb oder das Bürgerrecht, z. B. durch Verbannung, verlor; außerdem wurden sie von derselben nur befreit, wenn sie vom Vater emanzipiert wurden, was an besondere umständliche Formalitäten geknüpft war, oder zu der Würde eines Flamen gelangten. Die Mädchen traten durch die Verheiratung wie aus dem Geschlecht, so auch aus der bisherigen väterlichen Gewalt heraus, aber nur, um in die ihres Gatten oder dessen Hausvaters überzugehen; mit der Adoption war für beide, Knaben und Mädchen, der Übertritt in die Gewalt des Adoptivvaters verbunden. Die verheirateten Frauen (matres familias und matronae genannt) nahmen zwar in Rom eine geachtetere Stellung ein als z. B. in Griechenland; indessen auch sie standen unter der väterlichen Gewalt ihres Gatten. Einen der Zahl nach bedeutenden Bestandteil der Familien bildeten endlich die Sklaven, deren Zahl im Lauf der Zeit so anwuchs, daß sie im Besitz einzelner Herren zu Tausenden zählten und ihre Gesamtzahl in Rom in der Kaiserzeit mindestens das Doppelte der freien Bevölkerung betrug. Sie wurden teils zu den verschiedensten Diensten im Haus, teils zu den Arbeiten auf dem Land verwendet, die sie großenteils gefesselt verrichteten, eine Härte, die sich erst in der Kaiserzeit allmählich milderte. Über sie hatte der Herr selbstverständlich eine vollkommen unbeschränkte Gewalt.

Für die Beschaffenheit der römischen Häuser ist das vollere Verständnis hauptsächlich erst durch die Ausgrabungen in Pompeji und Herculaneum erschlossen worden; doch entspricht das Bild, welches wir uns hiernach zu entwerfen haben, selbstverständlich nur den römischen Häusern der ersten Kaiserzeit, in welcher die Häuser, deren Trümmer durch die Ausgrabungen ans Licht gebracht worden, entstanden sind (vgl. den Plan auf Tafel „Baukunst VI“, Fig. 4–6). Die Hauptbestandteile des römischen Hauses sind: das Atrium oder Cavaedium, der Hauptversammlungsort der Familie und der Besucher, dessen Dach in der Mitte eine Öffnung hatte, durch welche sich der Regen in ein Bassin, das sogen. Impluvium ergoß, und das hinter demselben befindliche, in der Regel etwas größere Peristylium, welches hauptsächlich aus einer Säulengalerie bestand, die einen gartenähnlichen Raum umschloß. Zu beiden Seiten des Atriums und des Peristyliums befand sich eine größere oder kleinere Zahl von Zimmern, welche zu Wohn-, Eß-, Schlafzimmern und zu wirtschaftlichen Zwecken, in der spätern Zeit auch als Bibliotheken dienten. Den Zugang zu dem Atrium von der Straße aus bildete das Ostium, wo der Thürwärter (janitor) seine Zelle hatte; vor dem Ostium befand sich, jedoch nur bei den Wohnungen der vornehmern Bürger, ein erhöhter Vorplatz, das Vestibulum; zwischen dem Atrium und Peristylium war das Tablinum, eins der Hauptgemächer des Hauses, welches zur Aufbewahrung des Familienarchivs, als Geschäftszimmer, aber auch wohl als Speisezimmer verwandt wurde. Hinter dem Peristyl befand sich öfters noch ein größerer bedeckter Raum (oecus) zu geselligen Zusammenkünften und dahinter wohl auch noch ein freier Garten. Außerdem gab es auch noch im obern Stock Zimmer, welche Cenacula hießen, weil sie auch als Speisezimmer benutzt wurden, die aber sonst hauptsächlich für die Dienerschaft bestimmt gewesen zu sein scheinen. Die sämtlichen Zimmer waren meist klein und einfach und hatten schmale, niedrige Fenster; desto mehr aber wurden, als Reichtum und Geschmack zunahmen, die größern, zum Zusammensein bestimmten Räume ausgeschmückt: die Fußböden mit musivischer Arbeit, die Wände mit Malerei und die Decken (lacunaria) mit Getäfel, welches mit Elfenbein ausgelegt oder gemalt oder vergoldet oder sonst kostbar verziert war. So die Privathäuser, welche von Einer Familie bewohnt und vorzugsweise Domus genannt wurden; außerdem gab es noch Miethäuser (insulae), welche in Rom eine Höhe bis zu sieben Stockwerken erreicht haben sollen, von deren Einrichtung aber nichts Näheres bekannt ist.

Die Nationaltracht der römischen Bürger bestand aus der Tunica, einem hemdartigen Unterkleid, und der Toga, einem Überwurf, der mehrfach künstlich über die Tunika gelegt wurde und durch die Art des Umlegens eine Tasche, den Sinus, bildete. An diesen beiden Kleidungsstücken waren auch die hauptsächlichsten Ehrenzeichen der höhern Stände angebracht; die Senatoren trugen eine Tunika mit breiten, von oben nach unten laufenden Streifen, die Tunica laticlavia, und außerdem war ihre Toga, wie die der Kinder aus den höhern Ständen, mit Purpur verbrämt (toga praetexta, s. Tafel „Kostüme I“, Fig. 6); die Tunika der Ritter hatte schmale Streifen (tunica angusticlavia). Die Toga war aber nur das bürgerliche Kleid der Römer, das Kriegskleid war das Sagum, eine Art Mantel; das der Anführer und höhern Offiziere hieß Paludamentum, unterschied sich von jenem nur durch größere Weite und feinern Stoff. Das Hauptkleid der römischen Matrone war die bis auf die Füße reichende, unten mit einem Besatz (instita) versehene Stola, welche über der Tunika getragen wurde und dieser im ganzen gleich, nur weit länger war (Fig. 7). Doch sowohl die Toga als die Stola kamen in der Kaiserzeit trotz mehrfacher deshalb ergangener Verordnungen immer mehr außer Gebrauch und wurden durch Umwürfe und Mäntel von verschiedener Form und unter verschiedenen Namen (pallium, palla, lacerna, synthesis) ersetzt; auch wurde es immer mehr üblich, statt der Wolle, welche in früherer Zeit fast den einzigen Stoff gebildet hatte, Leinen und namentlich Seide zu verwenden. Die gewöhnliche

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 13. Bibliographisches Institut, Leipzig 1889, Seite 939. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b13_s0939.jpg&oldid=- (Version vom 7.11.2024)