Ludwig August Theodor Holscher: Kurze Topographie und Geschichte der Kreis-Stadt Rothenburg in der Preuß. Ober-Lausitz | |
|
Carl Christoph Freiherr von Horn auf Pfaffendorf, Beicha, Weis- und Haselbach. Man weiß nur von ihm, daß er das seit 1512 ein eignes Gut bildende Tormersdorf im Jahre 1665 von Caspar von Nostitz für 4600 Thlr. kaufte und mit Rothenburg wieder vereinigte, und daß er in den letzten Jahren seines Lebens die freiherrliche Würde erhielt. Er muß im Jahre 1675 gestorben sein. Seine Vermögensverhältnisse waren so zerrüttet, daß die Güter Rothenburg, Geheege und Tormersdorf, welche sein Nachfolger schon pfandweise besessen, von diesem bei der Subhastation erstanden wurden.
Johann Christoph Freiherr von Nostitz, Erbherr der Herrschaft Freyhan in Schlesien, wirklicher Römisch Kaiserl. Reichshofrath, und Churfürstlich Sächsischer Kammerherr. Er war ein Nachkomme jenes Caspar’s von Nostitz, der im 15. Jahrhundert diese Güter besaß, und zwar von dessem ältesten Sohne Hartwig, der die Tzschochaische Linie stiftete. Er hatte mit seinen Miterben Tzschocha u. s. w. verkauft, und zuerst die Herrschaft Freyhau, und dann Rothenburg mit Zubehör erstanden. Schon 1673 war er im Pfandbesitze von Rothenburg. – Zu seiner Zeit entstanden große Zwistigkeiten zwischen ihm und dem Magistrat und der Bürgerschaft von Rothenburg, die zu allerlei Gewaltthätigkeiten, Unruhen, Beschwerden und Prozessen führten. Nach einem Auszuge aus den Prozeßacten, den Busch in seiner handschriftlichen Topographie und Geschichte von Rothenburg mittheilt, war der ganze Hergang folgender:
Den 22. April 1673 gab der Rath und die Bürgerschaft die erste Klage gegen ihn beim Churfürstl. Amte ein,
Ludwig August Theodor Holscher: Kurze Topographie und Geschichte der Kreis-Stadt Rothenburg in der Preuß. Ober-Lausitz. Rothenburg O./L.: Gocksch & Hentschel, 1844, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kurze_Topographie_und_Geschichte_der_Kreis-Stadt_Rothenburg.djvu/44&oldid=- (Version vom 1.8.2018)