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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/616

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

dem Gefängnis befreit oder sonst etwas, von der Stunde an, wo ihm die Appellation vorgelegt worden ist, bis zu der Stunde, wo er einen abschläglichen Abgabebericht übergeben hat.

Nachwort. Beachte: Es trifft sich oft, daß der Angezeigte, wenn er zweifelt, was für ein Spruch gegen ihn gefällt wird, weil er sich seiner Schuld bewußt ist, häufig zu dem Mittel der Berufung seine Zuflucht nimmt, um so dem Spruche des Richters zu entgehen, weshalb er von ihm appelliert und frivole Ursachen angibt, z. B. daß der Richter ihn in Haft gehalten und ihn gegen geeignete Sicherheit nicht hat freilassen wollen, und ähnliches frivoles gefärbtes (Zeug). Wenn diese Berufung dem Richter vorgelegt ist, verlange er eine Abschrift der Berufung, und wenn er sie hat, bestimme er sogleich oder nach zwei Tagen in seiner Antwort dem Appellanten Tag, Stunde und Ort zur Abgabe und Entgegennahme eines derartigen Abgabeberichtes, wie (abzufassen) er beschließen wird; innerhalb der gesetzmäßigen Frist jedoch, z. B. den zehnten, fünfzehnten, zwanzigsten oder dreißigsten Tag des und des Monats. Innerhalb dieser bezeichneten Frist erörtere der Richter sorgfältig die Abschrift der Berufung und die Erschwerungen oder Gründe, um derentwillen jener appelliert, und erwäge mit einem guten Rate Rechtsgelehrter, ob er dem Appellanten einen abschlägigen Abgabebericht geben solle, d. h. verneinende Antworten, indem er die Berufung nicht zuläßt, oder einen zustimmenden, d. h. bejahende und ehrerbietige Antworten, die an den Richter zu senden sind, an welchen jener appelliert, wobei sie in die Berufung eingetragen werden. Wenn er nämlich sieht, daß die Gründe der Berufung falsch oder frivol und nichtig sind und daß der Appellant nichts weiter will als dem Urteil entgehen oder es hinausschieben, so gebe er einen negativen oder abschläglichen

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 222. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/616&oldid=- (Version vom 8.9.2022)