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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/595

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

ihre Genossin gewesen und habe mit ihr Anteil an den Verbrechen gehabt; dies jedoch ebenso, wie es die Angezeigte standhaft leugnet, so auch den anderen Einwohnern entweder unbekannt ist, oder bei ihnen von keinem andern als nur anständigen Verkehr oder auch Teilhaberschaft etwas feststeht. Bezüglich einer solchen wird diese Praktik beobachtet: Erstens haben sie sich von Angesicht zu Angesicht gegenüber zu stellen, und die gegenseitigen Vorwürfe und Antworten sind sorgfältig zu erwägen; und wenn irgend eine Abweichung in den Worten sich einstellt, woraus der Richter mit Wahrscheinlichkeit auf grund des Zugegebenen und Geleugneten annehmen kann, daß die Angezeigte verdientermaßen dem peinlichen Verhör auszusetzen ist, so werde nach den Urteilssprüchen vorgegangen, die in der dritten Art, einen Glaubensprozeß abzuschließen, in der dreiundzwanzigsten Frage enthalten sind; wobei man sie der Folter gelinde aussetzt, unter Anwendung der übrigen notwendigen Vorsichtsmaßregeln alle, über die sich ausführlich am Anfang dieses dritten Teiles oben Klarheit ergeben hat, und auf grund derer man annimmt, daß eine solche unschuldig oder schuldig ist.

Die vierte Art tritt ein, wenn ein solcher Angezeigter als leicht verdächtig erfunden wird, und zwar entweder infolge des eigenen Geständnisses oder der Aussagen einer anderen Festgenommenen. Es gibt Leute, welche diejenigen zu den leicht Verdächtigen rechnen, welche Hexenweiber um Rat gefragt haben, um (eine Frau) zu verführen, wenn sie z. B. zwischen Ehegatten, die sich gegenseitig haßten, Liebe erzeugt oder auch solche, die für irgend einen zeitlichen Vorteil bei den Hexen gedient haben. Aber weil solche auf jeden Fall exkommuniziert sind, als Leute, die an Ketzer glauben, nach c. excommunicamus I., §. credentes, l. VI. de haer., wo es heißt:

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 201. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/595&oldid=- (Version vom 14.9.2022)