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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/536

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

heftig verdächtig jene ketzerische Verkehrtheit abschwören, sodaß, wenn er später rückfällig wird, er mit der einem Rückfälligen gebührenden Strafe bestraft, d. h. dem weltlichen Arme übergeben wird, um mit der letzten Strafe getroffen zu werden; nach c. accusatus am Anfang, de haer. l. VI.; und zwar soll er öffentlich oder im geheimen abschwören, je nachdem er öffentlich oder im geheimen für verdächtig gehalten wird, bei vielen oder wenigen, bei gewichtigen oder geringen Leuten, wie es sogleich bei dem bemerkt worden ist, der der Ketzerei leicht verdächtig ist; und zwar hat er die Ketzerei als solche abzuschwören.

Die Art aber, die Vorbereitungen zur Abschwörung zu treffen, ist folgende: Wenn nämlich der Sonntag herankommt, soll der Prediger mit Bezug auf die vorzunehmende Abschwörung und den zu vernehmenden Urteilsspruch oder die in Form des Abschwörens aufzulegende Pönitenz eine allgemeine Predigt halten. Wenn dies geschehen ist, werde öffentlich durch den Notar oder einen Kleriker das verlesen, bezüglich dessen der, welcher abschwören soll, überführt ist und das andere, auf grund dessen er der Ketzerei für heftig verdächtig gehalten wird. Danach soll ihm durch den Richter oder Offizial gesagt werden: „Siehe, auf grund dieser vorgetragenen (Punkte) bist du uns der und der Ketzerei heftig verdächtig, weshalb es nötig ist, daß du dich reinigst und die obengenannte Ketzerei abschwörst“. Dann soll vor den, der abschwören muß, das Buch der Evangelien gelegt werden; er selbst soll seine Hand darauf legen, und falls er hinreichend zu lesen versteht, soll ihm die folgende Abschwörung schriftlich übergeben werden, die er vor allem Volke verlesen soll. Wenn er aber nicht hinreichend zu lesen versteht, lese es der Notar in Absätzen, und der, welcher abschwören muß, soll mit lauter und verständ­licher

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 142. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/536&oldid=- (Version vom 1.8.2018)