Zum Inhalt springen

Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/523

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

hier darauf, daß er auch bei jedweden Geringen und Einfachen übel beleumdet ist. Der Grund ist: weil jemand im Verbrechen der Ketzer bei denen auch in üblem Leumunde stehen kann, von denen er angeklagt werden kann; aber jeder beliebige Ketzer kann von was für Personen auch immer angeklagt werden, wenn nur Todfeinde, wie sich oben ergeben hat, ausgenommen werden: also kann er bei ihnen in üblem Leumunde stehen.

Es wird also der Bischof oder der Richter das Urteil auf kanonische Reinigung auf folgende oder eine ähnliche Weise fällen: „Wir N. N., durch die göttliche Barmherzigkeit Bischof der und der Stadt oder Richter der und der Herrschaft, in Erwägung, daß wir nach sorgfältiger Prüfung der Werte des von uns gegen dich bei uns angezeigten N. N. der und der Diözese angestrengten Prozesses etc. nicht gefunden haben, daß du gestanden habest noch des vorgenannten Schandverbrechens überführt, noch auch sonst zum mindesten leicht verdächtig seiest, außer daß wir dich gesetzmäßig und wahrhaftig als in dem und dem Dorfe, Stadt oder Diözese und zwar bei den Guten und Schlechten öffentlich übel beleumundet befunden haben, legen wir dir daher zur Reinigung von einer derartigen Bescholtenheit und damit du in der Schar der Gläubigen im gutem Geruche stehst, die kanonische Reinigung auf, wie Rechtens ist, und bestimmen dir den und den Tag des und des Monats und die und die Tagesstunde. In dieser sollst du persönlich vor uns erscheinen, daß du dich mit einer so und so großen Schar von Leuten deines Standes von deiner Bescholtenheit reinigst. Diese Reinigungshelfer seien Leute von katholischem Glauben und in ihrer Lebensführung erprobt, die deinen Umgang und deine Lebensführung nicht sowohl in der jetzigen, als vielmehr in der vergangenen Zeit kennen; mit dem Bedeuten, daß, wenn du bei der

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 129. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/523&oldid=- (Version vom 8.9.2022)