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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/502

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

vom Herrn durch einen inneren Instinkt eröffnet worden war, daß er in einen solchen Kampf gehen sollte, und zwar weil er die ihm angetane Beleidigung durch ihn an dem Philister rächen wollte, wie man aus Davids Worten entnimmt: „Ich komme gegen dich im Namen des lebendigen Gottes“. Und so war es nicht eigentlich ein Duellant, sondern ein Ausführer der göttlichen Gerichtsbarkeit.

Zweitens (wird es) damit (bewiesen), daß die Richter besonders darauf achten, daß im Zweikampfe beiden die Fähigkeit gegeben oder wenigstens die Möglichkeit gestattet wird, sich gegenseitig zu töten; und da einer von beiden unschuldig ist, wird also die Befugnis oder wenigstens die Möglichkeit gewährt, einen Unschuldigen zu töten; und da dies schlechthin unerlaubt ist, weil das gegen das Wort des Naturgesetzes und gegen das göttliche Gebot ist, daher ist es durchaus unerlaubt, sowohl von Seiten des Appellanten, als dessen, der es annimmt, als auch dessen, der darüber urteilt und derer, die dazu raten; die alle für Totschläger erachtet werden.

Drittens (wird es) damit (bewiesen), daß, da der Zweikampf eine Einzelschlacht von zweien ist, daß durch den Sieg das Recht des einen und das Unrecht des anderen, wie durch ein göttliches Urteil an den Tag komme, wobei nicht im Wege steht, daß Gott dann versucht wird, daher (der Zweikampf) von Seiten des Appellanten und dessen, der ihn annimmt, zu etwas Unerlaubtem wird. Da jedoch die Richter selbst durch andere Mittel ein gerechtes Urteil oder Beendigung des Streites bewirken können, so stimmen sie natürlich der Tötung eines Unschuldigen zu, wenn sie das nicht tun, sondern (zum Zweikampfe) raten oder ihn gar erlauben, während sie ihn verhindern könnten.

Weil es aber nicht wahrscheinlich ist, daß dem Postillenverfasser Nicolaus dies entgangen sei oder

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 108. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/502&oldid=- (Version vom 8.9.2022)